Änderungen im KfW-Sonderprogramm für Firmen

Zum 1. Februar 2010 hat die KfW Bankengruppe neue Varianten in ihrem Sonderprogramm eingeführt und die Konditionen verbessert.

Laut KfW sind folgende Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen wirksam:

1. Konditionen

  • längere Zinsbindungsfristen: mögliche Varianten sind 3,5 Jahre oder 8 Jahre für Investitionsfinanzierungen
  • 20 Jahre Kreditlaufzeit für die Finanzierung langlebiger Investitionsgüter, zum Beispiel bei Bauvorhaben, bei Schiffs- oder Projektfinanzierungen

2. Neue Betriebsmittelvariante "Flexibel"

  • maximaler Kreditbetrag: 50 Prozent der letzten Bilanzsumme bzw. 50 Prozent des letzten Jahresumsatzes (50 Millionen Euro für mittelständische Unternehmen und 300 Millionen Euro für große Unternehmen)
  • Abruffrist: bis zu zwei Jahre, je nach Liquiditätsbedarf
  • bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich
  • Zinsen ab 3,95 Prozent nominal; 4,01 Prozent effektiv bei Preisklasse A

Anträge können umgestellt werden

Auf Wunsch stelle die KfW bereits vorliegende Anträge auf die neuen Programmvarianten um. Die Zusagen erfolgen laut KfW zu den Konditionen, die zum Zusagezeitpunkt gültig sind. Antragsteller sollten sich dazu an ihre Hausbank wenden.

Quelle: KfW