Amtsgericht Dessau-Roßlau wird zentrales Vollstreckungsgericht für Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Landesregierung richtet am Amtsgericht Dessau-Roßlau das zentrale Vollstreckungsgericht des Landes ein und stärkt damit den Justizstandort Dessau-Roßlau.

Zum 1. Januar 2013 ändern sich die rechtlichen Grundlagen bei der Zwangsvollstreckung. Gläubigern soll es leichter gemacht werden, sich über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu informieren. Darum sieht das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ vor, dass in jedem Bundesland ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingerichtet wird. Dieses wird die bisherigen örtlichen Verzeichnisse bei den einzelnen Amtsgerichten ablösen. Justizministerin Professor Angela Kolb: „Wir haben uns für Dessau-Roßlau als Standort entschieden und werden die baulichen und technischen Voraussetzungen jetzt schaffen.“

Über das Verzeichnis kann der Gläubiger künftig bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners bekommen. Erfüllt der Schuldner seine gesetzlich festgeschriebene Auskunftspflicht nicht, dürfen künftig Gerichtsvollzieher bei Dritten Informationen einholen, so zum Beispiel beim Arbeitgeber und der Rentenversicherung.

Pressemitteilung Staatskanzlei Sachsen-Anhalt 26.03.2012

Hintergrund

Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ändert sich die Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses ab dem 01.01.2013 grundlegend. Für die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird in jedem Bundesland ein Zentrales Vollstreckungsgericht zuständig sein, das die Schuldnerdaten elektronisch verwaltet. Eingeliefert werden die Schuldnerdaten und die Vermögensverzeichnisse in Dateiform von den Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden.

Parallel wird ein Vollstreckungsportal eingerichtet, in dem bundesweit nach Schuldnereinträgen recherchiert werden kann.