April 2021 - 9,0 % weniger Firmeninsolvenzen als im April 2020

Im April 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 333 beantragte Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 9,0 % weniger als im April 2020.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelte sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider.

Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Firmeninsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für den April 2021. Ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht im April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

WirtschaftszweigVerfahrenVeränderung gegenüber April 2020
Anzahlin %
Insgesamt1 333- 9,0
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei8- 27,3
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden--
Verarbeitendes Gewerbe108- 27,0
Energieversorgung10+ 25,0
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen2+ 100
Baugewerbe215- 13,7
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen195- 15,6
Verkehr und Lagerei88- 17,8
Gastgewerbe131-17,6
Information und Kommunikation55+ 17,9
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen30+ 3,4
Grundstücks- und Wohnungswesen42+ 5,0
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen126- 22,7
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen142- 2,1
Erziehung und Unterricht23+ 187,5
Gesundheits- und Sozialwesen47+ 38,2
Kunst, Unterhaltung und Erholung33+ 3,1
Sonstige Dienstleistungen78+ 50,0
  
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im April 2021 im Baugewerbe mit 215 Fällen (April 2020: 249, -13,7 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 195 Verfahren (April 2020: 231, -15,6 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden im April 2021 142 Insolvenzen gemeldet (April 2020: 145, -2,1 %).

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

April 2021Januar bis April 2021
AnzahlVeränderung
gegenüber
November 2020
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeitraum
in %
Insgesamt10 100+ 59,843 196
Unternehmen1 333- 9,05 095
Übrige Schuldner8 767- 80,538 101
davon
▪ Verbraucher6 438+ 96,129 124
▪  nat. Personen (Gesellschafter)35+ 12,9145
▪ ehemals selbstständig Tätige1 970+ 56,77 580
▪  Nachlässe324+ 13,31 252

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im April 2020 hatten sie bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.

Verbraucherinsolvenzen im April 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdoppelt

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im April 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat erneut stark angestiegen. 6 438 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren fast doppelt so viele wie im April 2020 (+96,1 %). Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden