Im August 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 051 Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 35,4 % weniger als im August 2019.
Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde.
Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im August 2020 im Baugewerbe mit 173 Fällen (August 2019: 266). Unternehmen im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 165 Insolvenzanträge (August 2019: 280). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 129 (August 2019: 168) und im Gastgewerbe 123 (August 2019: 193) Insolvenzanträge gemeldet. Ansteigende Zahlen waren nur in wenigen Segmenten zu verzeichnen, unter anderem im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 23 auf 31 Verfahren.
Wirtschaftszweig | Verfahren |
---|---|
Anzahl | |
Insgesamt | 1.051 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 7 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 2 |
Verarbeitendes Gewerbe | 74 |
Energieversorgung | 7 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 3 |
Baugewerbe | 173 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 165 |
Verkehr und Lagerei | 56 |
Gastgewerbe | 123 |
Information und Kommunikation | 34 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 31 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 103 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 129 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 10 |
Erziehung und Unterricht | 29 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 22 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 52 |
Sonstige Dienstleistungen | 49 |
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen stiegen im August 2020 auf 17,4 Milliarden Euro. Im August 2019 hatten sie noch bei 1,6 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg auf die außerordentlich hohe Forderungssumme setzt sich maßgeblich aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tochtergesellschaften eines in die Insolvenz geratenen Großunternehmens zusammen. Dabei haftet jede der zur Insolvenz angemeldeten Tochtergesellschaften des Großunternehmens in Höhe der voraussichtlichen Forderungen des gesamten Großunternehmens, sodass es zu einer Mehrfachzählung kommt.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
---|---|---|---|---|
Insolvenzverfahren | August 2020 | Januar bis August 2020 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber August2019 in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | |
Insgesamt | 3 908 | - 55,6 | 58 608 | |
Unternehmen | 1 056 | - 35,4 | 11 426 | |
Übrige Schuldner | 2 857 | - 60,2 | 47 182 | |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 1 818 | - 65,3 | 33 834 | |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 21 | - 47,2 | 272 | |
▪ ehemals selbstständig Tätige | 765 | - 52,0 | 10 762 | |
▪ Nachlässe | 253 | - 17,0 | 2 314 |
30 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Juli 2020
Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 2 857 übrige Schuldner im August 2020 Insolvenz an. Das waren 60,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 818 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-65,3 %) sowie 765 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-52,0 %).
Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden