Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch

Das Bundeskabinett hat heute eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen.Bislang konnten Auskünften aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden. Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

"Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte Antragstellung schaffen wir die Grundlage dafür, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses wesentlich schneller bearbeitet werden können. Bislang musste die Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch das Zentralregister wird aber in der Regel nur noch ein Arbeitstag liegen. Mit der geplanten Rechtsänderung vereinfachen wir insgesamt die Verfahrensabläufe bei Auskünften aus dem Bundeszentralregister und passen sie an die Informationstechnik des 21. Jahrhunderts an", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren verringert den bisherigen personellen und materiellen Aufwand, baut Bürokratie ab und rationalisiert das Registerverfahren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister kommt daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.

Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: BMJ