Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Hausverwalter

Für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter werden neue Berufszulassungsregelungen geschaffen. Als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) wird ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt.

Das Kabinett hat hierzu am 31.08.2016 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen.

In § 34c GewO-N werde die Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Immobilienmakler erhöht. Zu den bisherigen Erlaubnisvoraussetzungen, der erforderlichen Zuverlässigkeit und dem Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse, werden als zusätzliche Erlaubnisvoraussetzungen der Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 34c Abs.2 Nr. 3 GewO-N) sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34c Abs.2 Nr. 4 GewO) eingeführt.

Für die Sachkundeprüfung sind nach dem Gesetzesentwurf (§ 34c Abs.3 Nr. 2 GewO-N) die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Darüber hinaus wird für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum im Sinne des §§ 26 bis 28 des Wohnungseigentumsgesetzes erstmals eine Erlaubnispflicht in § 34c GewO eingeführt. Künftig müssen auch gewerblich tätige Wohnungseigentumsverwalter als Voraussetzung für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis einen Sachkundenachweis und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorlegen, zudem müssen Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorliegen.

Das Gesetz dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages.

Nach Bundesminister Gabriel seien die neuen Regelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter eine gute Nachricht für Verbraucher. Denn für viele Menschen spiele der Erwerb von Wohnungseigentum eine zunehmend wichtige Rolle bei Altersvorsorge oder Vermögensbildung. Durch die Einführung der Sachkundenachweise würde die Qualität der von Wohnungseigentumsverwaltern und Immobilienmaklern erbrachten Dienstleistungen sichergestellt.

BMWi, Pressemitteilung vom 31.08.2016