BMJ: Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

Im Bundesministerium der Justiz wird derzeit der rechtliche Grundstein für eine moderne Justizverwaltung gelegt. Wir erarbeiten einen Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung an Gerichten. 

Zum IT-Forum „Informationstechnologie für die Justiz“ erklärte Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Eine moderne Justiz muss modern arbeiten. Für eine effiziente Durchsetzung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wird der Einsatz der Informationstechnik immer wichtiger. Es ist Zeit, die Arbeitsweise der Justiz an die Lebenswirklichkeit anzupassen.

Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass in Zukunft im Strafverfahren ein vollelektronischer Arbeitsablauf ermöglicht wird. Den Staatsanwälten und Richtern wird die Möglichkeit eröffnet, schneller und effizienter mit den Unmengen an Verfahrensinformationen umgehen zu können. Anwälte profitieren insbesondere von der Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht, die auch online realisiert werden kann.

Gleichzeitig gestalten wir die Kommunikation mit der Justiz anwenderfreundlicher, in dem der elektronische Zugang zu den Gerichten sowie die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente ermöglicht werden. Künftig sollen außerdem Nachrichten, die per De-Mail versendet wurden, unter gewissen Voraussetzungen einen höheren Beweiswert erhalten. Wer sich in einem späteren Rechtsstreit auf den Inhalt einer De-Mail beruft, braucht die Echtheit der De-Mail dann nicht zu beweisen, sondern kann sich auf einen Anschein stützen, den der Gegner widerlegen muss.

Wenn der Gesetzgeber und die Verwaltungen nicht auf die wachsende und berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger reagieren, auf eine fortschrittliche Justiz zu treffen, droht die Dritte Gewalt ins Hintertreffen zu geraten. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung sind deshalb der richtige und wichtige Schritt in eine zukunftsfeste Justizverwaltung. Die gerichtliche Praxis wird durch den IT-Einsatz an vielen Stellen effektiver und auf mittlere Sicht auch kostengünstiger.

 Quelle: BMJ, Pressemitteilung