Mit der Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses besteht die Möglichkeit, über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen abzurufen.
Der Abruf unter www.vollstreckungsportal.de ist kostenpflichtig und kostet 4,50 Euro pro Einsichtnahme. Die Kosten entstehen auch, wenn zu einer Person keine Daten vorhanden sind. Voraussetzung für den Abruf ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Eintragungen in den Schuldnerverzeichnissen, die vor dem Stichtag des 1. Januar 2013 vorgenommen wurden, werden nicht in das neue zentrale Schuldnerverzeichnis übernommen und können somit weiterhin nur über das örtlich zuständige Amtsgericht eingeholt werden. Die bisherigen Schuldnerverzeichnisse werden für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren, also bis zum 31.12.2017 fortgeführt.
Eine vollständige Information, ob eine Person in das Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, ist also nur aus einer Zusammenschau der Schuldnerverzeichnisse alter und neuer Prägung zu erlangen.
Eine solche Zusammenschau bieten Ihnen die EuroScore Online Bonitätsauskünfte. In einem Datenpool verarbeiten wir sämtliche vorhandenen Schuldnerverzeichnisdaten und führen diese in unserer Datenbank zusammen.
Wichtig für eine umfassende Bonitätsprüfung:
Öffentliche Negativmerkmale sind für die Bonitätsprüfung natürlich unverzichtbar, aber sie stellen auch nur einen Teil der Daten dar und dies auch ausschließlich zum Eintragungszeitpunkt. Das heißt, zieht der Schuldner um, wird das Schuldnerverzeichnis nicht aktualisiert. Die neue, "saubere" Anschrift könnte leicht zur Lieferung gegen Rechnung oder auf Kredit führen.
Würden unsere Kunden ausschließlich anhand der Daten aus dem Schuldnerverzeichnis entscheiden, würde jede Dritte Ablehnung nicht erfolgen. Denn zu den Daten aus dem Schuldnerverzeichnis berücksichtigen unsere Auskünfte Daten der (im Schuldnerverzeichnis nicht enthaltenen) Insolvenzbekanntmachungen sowie aktuelle negative Zahlungserfahrungen aus Inkassoverfahren und Inkassoüberwachungsverfahren.
Ebenso bedeutsam ist unsere Datenpflege, welche positive und negative Daten eindeutig Personen zuordnet und in die Bonitätsinformationen einpflegt. Dabei prüfen wir sämtliche Eintragungen, auch bei abweichenden Anschriften (z.B. durch Umzug des Schuldners) und bei unterschiedlichen Schreibweisen auf Identitäten. Durch diese komplexen Maßnahmen gleichen wir die systembedingten Unzulänglichkeiten des Schuldnerregisters aus.
Hier eine Übersicht der Daten, die Sie bei Abruf einer EuroScore Personenauskunft (ConsumerCheck) erhalten können:
- Bonitätsindex – Score zur trennscharfen Einschätzung von Zahlungsausfallrisiken
- Aktuell gültige Negativmerkmale
- Informationen zu Insolvenzverfahren
- Laufende Inkasso-Verfahren
- Inkasso Überwachungsverfahren
- Umzugsinformationen
- Telefonbucheinträge
- Verbindungen zu Firmen
Unsere Datenkombination und Systematik ermöglicht eine fundierte und aktuelle Bonitätsprüfung ohne Jahresgebühr, Mindestabnahme und Fixkosten . Gerne beraten wir Sie zum Einsatz von EuroScore Personenauskünften für Ihre Unternehmung (auch automatisiert) für Ihren Webshop.
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