Brexit und der künftige Forderungseinzug in Großbritannien

Am 27.3.2017 hat Großbritannien entsprechend Art. 50 des EU-Vertrags seinen Austritt aus der Europäischen Union erklärt. Nach den vertraglichen Regelungen wäre dies mit Ablauf des 29.03.2019 der Fall gewesen. Zwischenzeitig wurde diese Frist bereits zweimal, zuletzt zum 31.10.2019 verschoben.

Ob es tatsächlich zum Brexit kommt, ob der Austritt doch noch mit einem Abkommen mit der EU oder ohne einen solchen Deal mit der EU erfolgt, ist nach wie vor völlig offen. Der Brexit berührt nicht nur Fragen von Zöllen und Grenzkontrollen, sondern betrifft auch sonstige zivilrechtliche Beziehungen, insbesondere die Durchsetzung von Forderungen.

Folgende Situationen sind denkbar:
 

  1. Es kommt doch noch zu dem im November 2018 vereinbarten, bisher aber im britischen Parlament abgelehnten Abkommen würde sich bis zum Ablauf des 31.12.2020 nichts ändern. Um zunächst ihre künftigen Beziehungen zu regeln, haben die EU und Großbritannien bis dahin eine Übergangsfrist vereinbart.
     
  2. Wird der Brexit noch einmal verschoben, würde sich für den Zeitraum der Verschiebung ebenfalls nichts ändern.
     
  3. Kommt es nicht zu einem Abkommen und wird der Brexit auch nicht weiter verschoben, ist Großbritannien ab dem 01.11.2019 im Verhältnis zur EU ein Drittland. Die EU-Vorschriften im Zivilrecht und im internationalen Privatrecht gelten dann von einem auf den anderen Tag nicht mehr fort.

Einer Sache können Sie sich sicher sein, wie auch immer sich der Brexit in Zukunft tatsächlich auf den Forderungseinzug in Großbritannien auswirken wird, Ihre Forderungen sind bei uns in Guten Händen. In unserem Inkasso-Netzwerk haben wir für unsere Klienten erfahrene internationale Partner und effiziente Strategien um Ihre Auslandsforderungen aus fast jedem Land zu realisieren. Auch bei Inkassoverfahren in Großbritannien , völlig egal, ob nun innerhalb oder außerhalb der EU.

Vor dem Hintergrund der unsicheren Situation hat die EU-Kommission zwei Seiten eingerichtet, auf denen aktualisierte Informationen zu den zivilrechtlichen Folgen des Brexit abgerufen werden können. Auf dem Europäischen Justizportal und auf der Website der Kommission zur Ziviljustiz sind Informationen über den Bereich der Ziviljustiz (teils auf Deutsch, teils auf Englisch) verfügbar.

Die Seiten werden ständig aktualisiert.

Ab dem Austrittsdatum wird das Europäische Justizportal keine Informationen über Großbritannien mehr enthalten. Auch die dynamischen Formulare und Informationsblätter zu Großbritannien werden nicht länger verfügbar sein.