BSI macht Vorschläge für eine Mietrechtsnovelle

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat ein Positionspapier mit Vorschlägen für eine Novelle des Mietrechts vorgelegt. Im Fokus steht dabei die ausgewogene Lastenverteilung auf Vermieter und Mieter bei klima- und umweltfreundlichen Modernisierungen.

"Es geht darum, energetische Sanierung im Mietrecht leichter zu machen. Es muss für einen Eigentümer möglich sein, dass er ein Haus energetisch saniert, ohne dass dies den Anspruch des Mieters begründet, die Miete zu mindern. Wir brauchen hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, um gemeinsam den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen", sagte der BSI-Vorsitzende und Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Walter Rasch, bei der Präsentation der Mietrechtsvorschläge. Die BSI vertritt bundesweit die Interessen von sieben immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden, die nahezu die Hälfte aller Mietverhältnisse in Deutschland repräsentieren.

Die BSI appellierte an die Politik, trotz der veränderten politischen Konstellation im Bundesrat nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen wichtige Vorhaben nicht auszubremsen. "Gerade bei der energetischen Sanierung besteht die Möglichkeit einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Mieter können künftige Heizkostensteigerungen abmildern, Vermieter die Zukunftsfähigkeit ihrer Bestände erhöhen. Wer Klimaschutz möchte, muss aber auch die Lasten gleichmäßig verteilen. Die Novellierung des Mietrechts wie sie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vorgesehen ist, darf daher kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir brauchen mehr Spielraum, um ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen verstärkt durchführen zu können", sagte der BSI-Vorsitzende Rasch.

Die BSI legte Novellierungsvorschläge vor zu den Themen:

  • Duldung von energetischen Sanierungen,
  • Wärmecontracting,
  • "Mietnomaden"
  • und Schönheitsreparaturen.

"Es kann nicht sein, dass nicht mehr zeitgemäße juristische Regelungen zu Rechtsunsicherheiten führen und deshalb die Duldung von innovativen energetischen Maßnahmen und Modernisierungen erst im Instanzenweg erstritten werden muss. Hier ist auch das energieeffiziente Wärmecontracting zu nennen, welches eine vorteilhafte Lösung für Mieter, Vermieter und Umwelt ist", betonte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Es müsse nun eine gesetzliche Regelung kommen, die für die vor 1989 geschlossenen Mietverträge ein rechtssicheres Contracting ermöglicht. Bei Wärmelieferungsverträgen - dem Wärmecontracting - kann der Vermieter mit Hilfe eines Dienstleisters, dem "Contractor", die Energieeffizienz seiner Bestände verbessern. Durch die modernisierten Heizungsanlagen werden die Mieter weniger durch zukünftige Energiepreissteigerungen belastet. Der Vermieter wiederum hat die Möglichkeit, energieeinsparende Maßnahmen auch dann zu vollziehen, wenn er als Eigentümer nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionsmittel kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. äußerte sich zum Thema "Mietnomaden": "Mietnomaden sind nicht nur eine finanzielle Gefahr für Kleinanbieter, die systematische Schädigung durch das Ausnutzen von formalen und prozessualen Rechtsstellungen mindert auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat", erklärte er. Es bedürfe daher Mittel und Wege, um Mietnomaden zu erkennen, ihre Rechtspositionen zu schwächen und den Vermieter durch eine beschleunigte Räumung vor größeren Schäden zu bewahren.

Auch im Bereich Schönheitsreparaturen sieht die BSI Nachbesserungsbedarf: "Wenn die Verkehrssitte den ursprünglichen gesetzlichen Rechtsgedanken überholt oder sogar in das Gegenteil verkehrt hat, so kann der Gesetzgeber sich dem nicht verschließen, sondern muss entsprechende Anpassungen vornehmen. Dass dies im Bereich der Schönheitsreparaturen längst der Fall ist, wird wohl kaum jemand bestreiten", so der BSI-Vorsitzende Rasch.

Die Forderungen der BSI zum Mietrecht im Überblick:

  1. Das Recht auf Mietminderung muss für klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ausgeschlossen werden.
  2. Der Mieter muss verpflichtet werden, alle Formen energetischer und klimafreundlicher Modernisierungen zu dulden.
  3. Die Formalien der Modernisierungsmieterhöhung müssen vereinfacht werden.
  4. Gesetzliche Ausschlusstatbestände für Modernisierungsmieterhöhungen müssen gestrichen werden.
  5. Betriebskosten, die infolge einer energetischen Modernisierung neu entstehen, müssen auf den Mieter umgelegt werden können.
  6. Das Energie-Contracting bedarf einer rechtssicheren, praktikablen gesetzlichen Regelung.
  7. Die Auskunftsrechte des Vermieters über die Bonität des Mieters müssen erhalten bleiben.
  8. Es soll eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für strittige Mängel und ein korrespondierendes Kündigungsrecht bei Ausbleiben der Sicherheit geschaffen werden.
  9. Verfahrensverkürzungen und die Verringerung von Vollstreckungskosten soll durch die Regelung neuer Vollstreckungsmöglichkeiten erreicht werden.
  10. In Anlehnung an die Verkehrssitte soll das Gesetz dem Mieter die Schönheitsreparaturpflicht auferlegen.

Quelle: BSI