Bundesverband Inkasso fordert Aufsicht über Inkassounternehmen

Verbraucher und Unternehmen müssen auf eine seriöse Dienstleistung der Inkassounternehmen vertrauen können, fordert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

Der Verband fordert eine öffentliche Aufsicht über die Inkassounternehmen. Hierzu bedarf es behördlicher Instrumente mit denen wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgegangen werden könne, um so Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern zu bringen. 
 
 Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen "dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt.

Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen wie es sie auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat, fordert der Verband.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Registrierung als Inkassodienstleister sind strafrechtliche Unbescholtenheit und der Nachweis von geregelten wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem müssen Inkassodienstleister Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen sowie über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Es können sowohl Unternehmen als auch qualifizierte Personen registriert werden, die im Unternehmen tätig sind und für die die oben genannten Voraussetzungen gelten.

Einer freiwilligen beruflichen Aufsicht haben sich bereits jetzt alle Mitgliedsunternehmen des BDIU unterworfen. Sie sind verpflichtet zu einer ordnungsgemäßen, gewissenhaften und redlichen Berufsausübung, die die Interessen der Gläubiger und die Rechte der Schuldner gleichermaßen wahrt. Der Verband legt zum Beispiel Wert darauf, dass Inkassounternehmen die ihnen von den Gläubigern zum Einzug übertragenen Forderungen vor Geltendmachung einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen haben, dürfen Verbandsunternehmen nicht für einen Auftraggeber tätig werden.

Die Auftraggeber wissen dadurch, woran sie sind, und Inkassounternehmen vermeiden, sich durch die Geschäftsbeziehung mit dubiosen Dienstleistern möglicherweise sogar strafbar zu machen.

Der BDIU regt an, die bis Juni 2008 im damals geltenden Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkassounternehmen und die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das Rechtsdienstleistungsgesetz zu übernehmen. Die Erfahrung von drei Jahren Rechtsdienstleistungsgesetz hätten gezeigt, dass eine Nachjustierung dringend notwendig ist. Dies sei im Interesse der Inkassowirtschaft, fördere die Rechtssicherheit für Gläubiger und könne dazu beitragen, dass Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern geschützt werden.

Quelle: Pressemitteilung BDIU