Button-Lösung bringt Verbrauchern mehr Rechtssicherheit

Ab 01.08.2012 gilt das „Gesetz gegen Kostenfallen im Internet“, das die sogenannte „Button-Lösung“ enthält. Unternehmen müssen künftig zahlungspflichtige Onlineangebote für Verbraucher eindeutig kennzeichnen. Geeignet ist ein deutlich sichtbarer „Bestellknopf“ mit zum Beispiel der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“.

Das neue Gesetz macht den Anbietern im Internet strenge Vorgaben, wie der „Bestellknopf“ für Verbraucher ab dem 1. August auszusehen hat. Die Bestellsituation muss dem Kunden vor Augen führen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das ist sicher der Fall, wenn auf dem Button nichts weiter als „zahlungspflichtig bestellen“ steht. Allerdings kann der Anbieter auch eine andere Gestaltung wählen. Denkbar ist jede Bezeichnung, die entsprechend eindeutig formuliert und gut lesbar ist. Zugleich darf die Beschriftung nicht den Eindruck erwecken, es würden lediglich Anschrift und E-Mail-Adresse bestätigt.

Hier einige Beispiele:

Richtig: „zahlungspflichtig bestellen“ - „kostenpflichtig bestellen“ -  zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ - „kaufen“

Falsch: „Anmeldung“ - „weiter“

Achtung! In der Regel ebenfalls ungenügend ist: „bestellen“, da man im Internet auch kostenfreie Angebote (etwa einen Newsletter) „bestellen“ kann.

Halten sich Onlinehändler nicht an diese neuen Regeln, stellt das einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar. Bestellungen, die ohne einen solchen Button abgeschlossen werden, gelten zudem als unwirksam – das Unternehmen hat dann keinen Anspruch auf Bezahlung.

Internetauktionen sind eine Besonderheit. Hier ist dem Verbraucher ohne weiteres klar, dass er die Auktionsware bezahlen muss – dort reicht also etwa ein schlichtes „Gebot bestätigen“.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen begrüßt die neuen Regelungen, da die Button-Lösung Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bringt und außerdem dazu beiträgt unseriöse Geschäftspraktiken im Internet zu unterbinden. Auch würde schwarzen Schafen unter den Inkassounternehmen endlich die Grundlage für ihre dubiose Mahnpraxis entzogen.

Quelle: BMJ Pressemitteilung