Buttonlösung zeigt erfreuliche Wirkung

Für private Vertragsabschlüsse im Internet gilt seit 01.August 2012 die sogenannte Buttonlösung. Sie besagt, dass Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden einer Bestellung deutlich über wesentliche Vertragsinhalte informieren müssen. 

Das neue Gesetz verlangt von Unternehmen, zahlungspflichtige Onlineangebote für Verbraucher eindeutig zu kennzeichnen. Geeignet ist dafür etwa ein deutlich sichtbarer „Bestellknopf“ auf der Webseite. Dieser Button muss eine entsprechende Beschriftung, wie zum Beispiel "kostenpflichtig bestellen“, aufweisen.

Viele Kostenfallen im Internet sind nicht mehr aufzurufen

Vier Wochen nach Inkrafttreten der Buttonlösung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 109 Webseiten daraufhin überprüft, ob sie der neuen Regelung entsprechen. Das positive Zwischenergebnis: 92 Prozent der unseriösen Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. 

92 Prozent der Webseiten sind vom Netz oder ophne aufrufbare Anmeldung

Bei der Überprüfung von 109 Internetportalen hat der Verbraucherschutzverband festgestellt, dass 88 Webseiten nicht mehr aufrufbar sind. Bei weiteren 13 Seiten ist aktuell eine Anmeldung nicht möglich. Einen Teil der restlichen Seiten beanstandet der vzbv weiterhin: Entweder fehlen wichtige Vertragsinformationen, wie zum Beispiel die automatische Vertragsverlängerung in unmittelbarer Nähe des Bestellbuttons. Oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons ist nicht vorhanden. 

 Auch der Bundesverband Inkasso begrüßt die Buttonlösung, da sie Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bringt. Der Inkassoverband hatte die Erwartung geäußert, dass dadurch schwarzen Schafen unter den Inkassounternehmen die Grundlage für ihre dubiose Mahnpraxis entzogen wird. Das erste Zwischenfazit bestätigt diese erfreuliche  Wirkung.

    Quelle: vzbv