Ermittlungsverfahren gegen "Moskau Inkasso"

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle – führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Fa. TMA Telefon Marketing GmbH (TMA) und der Fa. ITM Inkasso Team Moskau NS/ Ltd (ITM) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen, bandenmäßig begangenen Betruges und anderer Straftaten (8110 Js 1284/07).
 

Die Beschuldigten Jens Matthies (alias Igor Kulikow), geb. 11.06.1969 in Halle, als eingetragener Geschäftsführer der Fa. TMA Telefon Marketing Arbeitsgemeinschaft GmbH (Handelsregister Berlin, HRB Nr. 9272) und Werner Hoyer, geb. 06.12.1947 in Celle als ehemaliger und zuletzt vermutlich als faktischer Geschäftsführer dieses Unternehmens sowie als faktischer Geschäftsführer der Fa. ITM – Inkassoteam Moskau NS/Ltd. (Fa. ITM Ltd.) haben im Zeitraum von Mitte 2002 bis heute in Folge werbewirksamer Auftritte im Internet und anderen Medien (Fernsehen und Printmedien) mit einer Vielzahl von Personen (Gläubigern) Dienstleistungsverträge abgeschlossen, die die Realisierung behaupteter Forderungen gegenüber Dritten (Schuldnern) gegen Entgelt zum Gegenstand haben. Eigenen Angaben nach betreiben sie „Forderungsmanagement”.

Über einen Antrag auf Vertrags-Partnerschaft bei der „ITM – Moskau Inkasso ©”, die eine eingetragene Marke der Fa. TMA GmbH ist, werden die Auftraggeber Mitglied der Fa. TMA GmbH. Für diese Mitgliedschaft müssen die Auftraggeber entsprechend der gewählten Vertragsvariante monatliche Mitgliedsbeiträge zzgl. Mehrwertsteuer und einer Aufnahmegebühr von 150,– Euro zzgl. MwSt entrichten und ihre Forderungen durch Auftragserteilung an die Fa. ITM bzw. TMA übermitteln.

Im Falle der erfolgreichen Realisierung einer Forderung verpflichten sich die Auftraggeber zudem noch zur Zahlung eines Erfolgshonorars.

Neben dieser Mitgliedschaften wird auch die sog. Vertragsvariante "X" angeboten, bei denen die Auftraggeber keine Mitglieder mit monatlich zu zahlenden Beiträgen werden, sondern individuelle Einzelverträge abschließen gegen Zahlung eines einzelfallbezogenen Kostenaufwands und vereinbarten Honorars.

Seit dem Jahr 2005 beauftragt die Fa. TMA GmbH die rechtlich selbständige Fa. ITM – Inkassoteam Moskau NS/Ltd. mit der Forderungsdurchsetzung.

Eingetragene Geschäftsführerin der Fa. ITM Ltd. ist die Beschuldigte Claudia Wilschura, geb. 03.01.1976 in Langenhagen.

Der gemeinsame Geschäftssitz beider Unternehmen ist in 29223 Celle, Stauffenbergstraße 9.

Das Ermittlungsverfahren 8110 Js 1284/07 richtet sich gegen die vorstehend genannten Personen, den früheren Rechtsanwalt Olaf Pfalzgraf, die Buchhalterin Margrit Jäschke sowie gegen die beiden Firmen als Nebenbeteiligte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen, bandenmäßig begangenen Betruges und anderer Straftaten.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum 2002 bis 2007 eine Vielzahl von Aufträgen angenommen und dafür die Gegenleistungen (Mitgliedsbeiträge ihrer Auftraggeber) erlangt zu haben, obwohl sie infolge personeller Unterbesetzung in ihrem Unternehmen nicht in der Lage waren, die Aufträge zu erledigen, insbesondere nicht den von ihnen angebotenen „Außendienst” der Fa. ITM Inkasso Team Moskau NS/Ltd., der in einem persönlichen Gespräch die Schuldner zur Zahlung motivieren soll, einzusetzen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle – führt in diesem Ermittlungsverfahren neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftaten Geschädigten durch.

In diesem Zusammenhang wurden folgende Vermögenswerte der Beschuldigten von der Zweigstelle Celle einstweilen gesichert:

Mit Beschluss des Amtsgericht Celle vom 09.01.2008 (17 Gs 13/08 und 17 Gs 14/08 ) wurden in das Vermögen des Beschuldigten Hoyer und der Fa. TMA Telefon Marketing Arbeitsgemeinschaft GmbH ein dinglicher Arrest in Höhe von 351.116,60 Euro angeordnet. In Vollziehung dieses Arrests wurden die Ansprüche der Fa. Telefon Marketing Arbeitsgemeinschaft GmbH gegenüber der Postbank Hamburg gepfändet.

Mit Arrestanordnung der Staatsanwaltschaft vom 29.01.2008 (4107 Js 11078/07) wurde der dingliche Arrest in das Vermögen des Beschuldigten Jens Matthies, der Fa. Inkasso Team Moskau NS/Ltd, der Fa. TMA Telemedia Agentur Ltd. und der Fa. „Die Nibelungen Ltd." in Höhe von 180.000,– Euro angeordnet.

Mit Beschlagnahmeanordnung vom 29.01.2008 (4107 Js 11078/07) wurde die Beschlagnahme des Girokontos des Beschuldigten Jens Matthies bei der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg bis zu einem Guthaben von 200.000,– Euro angeordnet.

In Vollziehung dieser Beschlagnahme- und Arrestanordnungen wurden mit Pfändungsanordnungen der Staatsanwaltschaft vom 29.01.2008 (4107 Js 11078/07) die Forderungen des Beschuldigten Jens Matthies bei der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg, die Forderung der Fa. „Die Nibelungen Ltd.” bei der Hypo Vereinsbank, die Forderung der Fa. ITM Inkasso Team Moskau NS/Ltd. und der Fa. TMA Telemedia Agentur Ltd., jeweils bei der Volksbank Eisenberg, in Höhe von 380.000,– Euro gepfändet.

Mit Beschlüssen des Amtsgerichts Celle vom 05.02.2008 wurden die Arrest- und die Beschlagnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft vom 29.01.2008 bestätigt (17 Gs 68/08 und 17 Gs 69/08 ).

Zweck der Rückgewinnungshilfe ist es, den durch die Straftaten betroffenen Geschädigten einen ggf. teilweisen finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherten Vermögenswerte zu ermöglichen.

Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss jeder Verletzte seine eventuellen Ersatzansprüche selbst, ggf. durch einen Rechtsanwalt, gerichtlich geltend machen und einen zivilrechtlichen Titel erwirken, mit dem im Anschluss mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Darüber hinaus bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g StPO).

Die Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, Kündigungen entgegenzunehmen und auch nicht berechtigt, Auszahlungen vorzunehmen, d.h. Geld zu verteilen. Die polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Ermittlungen beziehen sich ausschließlich auf strafrechtlich relevante Sachverhalte; mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Verletzten sind davon nicht umfasst.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt.

Die Staatsanwaltschaft darf keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben. Eine weitergehende Auskunftserteilung wird nicht erfolgen. Akteneinsicht kann derzeit auch nicht erteilt werden.

Staatsanwaltschaft Lüneburg
  – Zweigstelle Celle –

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger Strafsachen