Februar 2021 - 21,8 % weniger Firmeninsolvenzen als im Februar 2020

Im Februar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 195 beantragte Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 21,8 % weniger als im Februar 2020.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelte sich somit noch nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Die vorläufigen Angaben zum April 2021 zeigen ferner, dass sich der zuletzt beobachtete starke Anstieg eröffneter Regelinsolvenzverfahren nicht fortgesetzt hat.

Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Firmeninsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für Februar 2021. Ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht im Februar weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

WirtschaftszweigVerfahrenVeränderung gegenüber Februar 2020
Anzahlin %
Insgesamt1 195- 21,8
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei12+50,0
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden--
Verarbeitendes Gewerbe85- 33,1
Energieversorgung5+ 60
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen--
Baugewerbe194- 14,2
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen191- 25,1
Verkehr und Lagerei81- 33,1
Gastgewerbe117- 29,9
Information und Kommunikation40- 21,6
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen37+ 19,4
Grundstücks- und Wohnungswesen37- 17,8
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen119- 32,0
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen133- 24,9
Erziehung und Unterricht14- 30,0
Gesundheits- und Sozialwesen25+ 4,2
Kunst, Unterhaltung und Erholung28- 6,7
Sonstige Dienstleistungen72+ 10,9
  
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im Februar 2021 im Baugewerbe mit 194 Fällen (Februar 2020: 226, -14 %). Mit 191 Verfahren waren es im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) fast ebenso viele Insolvenzen (Februar 2020: 255, -25 %). Im stark von den Corona-Maßnahmen betroffenen Gastgewerbe wurden im Februar 117 Insolvenzen gemeldet (Februar 2020: 167, -30 %).

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND
InsolvenzverfahrenFebruar 2021Veränderung
gegenüber
Februar 2020 in %
Insgesamt11 184+ 37,5
Unternehmen1 195- 21,8
Übrige Schuldner9 989+ 51,3
davon
▪ Verbraucher7 776+ 61,2
▪  nat. Personen (Gesellschafter)33- 21,6
▪  ehemals selbstständig Tätige1 876+ 24,1
▪  Nachlässe313+ 33,8

Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich nicht fort:
17 % weniger Insolvenzbekanntmachungen im April 2021 als im März


Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich zum Jahresende im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021 (+30 %) und März (+37 %) stieg die Zahl jeweils deutlich gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Diese Entwicklung setzte sich im April nicht fort. So sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im Vergleich zum März um 17 %. Im April lagen die Zahlen allerdings weiterhin über denen des Vorjahresmonats (+10 %).

61,2 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2021

Bei den Verbraucherinsolvenzen gab es im Februar einen starken Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat. Es stellten insgesamt 7 776 Verbraucher einen Insolvenzantrag (Februar 2020: 4 823). Im Januar waren es noch 5 113 Verfahren. Der mit 50 % starke Anstieg an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb ab Jahresbeginn nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden