Die Zahlungsmoral ist bei vielen Auftraggebern leider nach wie vor schlecht. Auch das Handwerk bekommt dies jeden Tag zu spüren und leidet sehr unter Forderungsausfällen seiner Kunden.
Dennoch gäbe es viele Mittel, die ein Handwerksbetrieb nutzen könnte, um sich im Vorfeld besser vor solchen Forderungsausfällen zu schützen. Jedem sollte sich dabei klar sein, dass auch die eigene Liquidität durch Forderungsausfälle in Gefahr geraten kann.
Dass die Zahlungswilligkeit deutscher Auftraggeber gegenüber den von ihnen beauftragten Handwerksbetrieben nicht die beste wird durch eine aktuelle Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh Göttingen) untermauert.
In der Studie wurden insgesamt 40 Unternehmen aus der Region Hannover, Braunschweig und Hildesheim-Südniedersachsen befragt. Dabei wurden die betrieblichen Mechanismen der Bonitätsprüfung, der Vertragsgestaltung, der Rechnungserstellung/-überwachung und des Mahn- und Inkassowesens besonders detailliert durchleuchtet.
Aus den Ergebnissen lässt sich eindeutig erkennen, dass viele Betriebe zu wenig Aufwand in die Vorab-Bonitätsprüfung ihrer Kunden und die beharrliche Forderungsverfolgung investieren.
Zusammenfassend kommt die ifh-Studie zu folgenden Ergebnissen:
- Insgesamt hatten 80 % der befragten Unternehmen Forderungsausfälle zu verzeichnen, von denen in diesem Zusammenhang jedoch nur 40,6 % eine Verschlechterung der Rentabilität sehen.
- Neben der Insolvenz von Geschäftspartnern (65,6 %) bewerteten die befragten Unternehmen insbesondere die Zahlungsunwilligkeit (71,9 %) als Hauptgrund ihrer Forderungsausfälle.
- Die Prüfung der Kundenbonität nimmt häufig nur einen geringen Stellenwert ein und wird zu sehr durch Intuition oder Erfahrung bestimmt. Ein Viertel der befragten Unternehmen verzichten gänzlich auf eine Prüfung der Kundenbonität.
- Die vertragliche Absicherung der Forderungen ist relativ schwach ausgeprägt.
- Die Rechnungserstellung erfolgt teilweise mit erheblicher Verzögerung zu Lieferung und Leistung. Bei der vorliegenden Stichprobe liegt die durchschnittliche Zeit zwischen Leistung und Rechnungserstellung bei 16 Tagen.
- Das betriebliche Mahn- und Inkassowesen handelt nicht immer konsequent, sodass unter Umständen auf Mahnungen verzichtet wird. Darüber hinaus gaben 77,5 % der Befragten an, kleinere Restbeträge abzuschreiben und nicht weiterzuverfolgen.
- Die Möglichkeit der Auslagerung des Forderungseinzugs wird nur selten und hauptsächlich in Einzelfällen genutzt.
Auch wenn die Studie nicht repräsentativ ist, so deckt sie doch klare Mängel auf, die leicht korrigierbar sind. Natürlich kann man an der grundsätzlichen Zahlungsbereitschaft seiner Kunden nichts ändern, trotzdem kann man seinen eigenen Beitrag leisten, um seine Leistung bezahlt zu bekommen.
- Die Bonitätsprüfung des Auftraggebers sowie eine unverzügliche Rechnungserstellung und Übermittlung an den Auftraggeber sollten neben vertraglichen Absicherungsklauseln die Grundlage des Geschäftsabschlusses bilden.
- Um die Zahlungsbereitschaft zu erhöhen sollte bei der Rechnungsstellung auch die Gewährung von Skonto in Betracht gezogen werden.
Durch ein kontinuierliches und nachhaltiges Forderungsmanagement - gleich ob betriebsintern oder ausgelagert an ein spezialisiertes Inkassounternehmen - lässt sich dann sicherstellen, dass alle Zahlungen pünktlich und in voller Höhe eingehen.