Forschungsprojekt zum Thema Mietnomaden

Wer Opfer eines Mietnomaden wird, muss erhebliche finanzielle Einbußen verkraften oder sogar um seine Existenz fürchten. Das soziale Mietrecht ermögliche es Betrügern, bis zu zwei Jahre in einer Wohnung zu leben, ohne jeeinen Cent Miete überwiesen zu haben. Darauf weist Haus & Grund einer Pressemitteilung hin.

Als Anwalt der privaten Vermieter ist Haus & Grund mit konkreten Vorschlägen zur wirksamen Abwehr von Mietnomaden auf die politischen Entscheidungsträger zugegangen. Der politische Druck sei mittlerweile so hoch, dass die Bundesregierung um das Thema nicht mehr herumkomme, heißt es. Um den Abgeordneten im Deutschen Bundestag die Dimension des Mietnomadentums vor Augen zu führen, haben das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium die Universität Bielefeld beauftragt, dem Problem auf den Grund zu gehen. Es geht in erster Linie darum, die Erfahrungen privater Vermieter zu dokumentieren, die mit Mietnomaden konfrontiert waren oder noch sind.

Unter Mietnomaden versteht man Personen, die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse eingehen, keine Miete zahlen und die Wohnung dann – zumeist im verwahrlosten Zustand – wieder verlassen. Dies nicht selten erst nur nach langwierigen Klageverfahren seitens des Vermieters. Finanzielle Einbußen oder gar eine wirtschaftliche Existenzgefährdung des Vermieters sind dabei keine Seltenheit. Zu unterscheiden sind Mietnomaden von Mietern, die erst im späteren Verlauf des Mietverhältnisses finanziell nicht mehr in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen. Dieses zweiten Problems nimmt sich das Forschungsvorhaben nicht an.

Der zunehmende Druck auf die Politik zeigt jetzt Wirkung. Bundesbau- und Bundesjustizministerium haben die Universität Bielefeld mit einem Gutachten beauftragt. Die Forschungsstelle für Immobilienrecht sucht vom Problem der Mietnomaden betroffene Vermieter, die ihre Erfahrungen mitteilen sollen. Insbesondere soll der Nachweis geführt werden, dass der Schaden durch Mietnomaden eine Änderung entsprechender gesetzlicher Regelungen zwingend notwendig macht.

Haus & Grund weist daraufhin, dass es bundesweit für Betroffene folgende Möglichkeiten gibt sich zu melden, und zwar entweder unter (030) 20 21 65 10 (Haus&Grund Deutschland) , per E-Mail (mietnomaden@uni-bielefeld.de) beziehungsweise per Post an die Forschungsstelle für Immobilienrecht, Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof. Jacoby / Prof. Artz, Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld.

Quelle: Haus & Grund e.V.