Januar 2021 - 31,1 % weniger Firmeninsolvenzen als im Januar 2020

Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 108 beantragte Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 31,1 % weniger als im Januar 2020.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Allerdings setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021 fort.

Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Firmeninsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im Januar 2021 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166 Fällen (Januar 2020: 275, -40 %). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150 Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39 %). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar 2020: 185, -25 %) Insolvenzanträge gemeldet.

WirtschaftszweigVerfahren

Veränderung gegenüber
Januar 2020

Anzahlin %
Insgesamt1 108- 31,1
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei6- 50,0
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden--
Verarbeitendes Gewerbe87- 45,3
Energieversorgung--
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen40,0
Baugewerbe150- 39,3
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen16639,6
Verkehr und Lagerei92- 25,8
Gastgewerbe139- 24,9
Information und Kommunikation40- 28,6
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen28+ 33,3
Grundstücks- und Wohnungswesen27- 43,8
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen120- 29,4
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen119- 21,7
Erziehung und Unterricht12- 36,8
Gesundheits- und Sozialwesen22- 26,7
Kunst, Unterhaltung und Erholung23- 28,1
Sonstige Dienstleistungen73+ 1,4
  
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND
InsolvenzverfahrenJanuar 2021Veränderung
gegenüber
Januar 2020 in %
Insgesamt7 785- 13,5
Unternehmen1 108- 31,1
Übrige Schuldner6 677- 9,6
davon
▪ Verbraucher5 113- 6,2
▪  nat. Personen (Gesellschafter)20- 51,2
▪  ehemals selbstständig Tätige1 282- 19,8
▪  Nachlässe262- 10,6

Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich fort:
37 % mehr Insolvenzbekanntmachungen im März 2021 als im Februar


Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021 stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet wurden, lag im März 2021 sogar um 20 % höher als im März 2020.

6,2 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Januar 2021

Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 6 677 übrige Schuldner im Januar 2021 Insolvenz an. Das waren 9,6 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 5 113 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-6,2 %) sowie 1 282 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-19,8 %).

Ein deutlicher Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli 2020 angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Firmeninsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021 stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet wurden, lag im März 2021 sogar um 20 % höher als im März 2020.

6,2 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Januar 2021

Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 6 677 übrige Schuldner im Januar 2021 Insolvenz an. Das waren 9,6 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 5 113 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-6,2 %) sowie 1 282 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-19,8 %).

Ein deutlicher Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli 2020 angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden