Von Januar bis September 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 12 491 Firmeninsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 13,1 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2019.
Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. Dagegen bleibt die Antragspflicht für überschuldete Unternehmen weiterhin zunächst bis Jahresende ausgesetzt. Insgesamt wurden von März bis September 15,8 % weniger Firmeninsolvenzen beantragt als im gleichen Zeitraum 2019.
Die meisten Firmeninsolvenzen gab es in den ersten neun Monaten 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 2 020 Fällen (Januar bis September 2019: 2 475). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 987 Insolvenzanträge (Januar bis September 2019: 2 386). Im Gastgewerbe wurden 1 405 (Januar bis September 2019: 1 688) Insolvenzanträge gemeldet. Rückläufige Zahlen verzeichnen auch alle übrigen Branchen.
Wirtschaftszweig | Verfahren | Veränderung gegenüber Januar bis September 2019 |
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Anzahl | in % | |
Insgesamt | 1 051 | - 13,1 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 81 | - 16,5 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 5 | - 44,4 |
Verarbeitendes Gewerbe | 1 090 | - 2,2 |
Energieversorgung | 57 | - 26,0 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 35 | - 7,9 |
Baugewerbe | 1 987 | - 16,7 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 2 020 | - 18,4 |
Verkehr und Lagerei | 887 | - 10,7 |
Gastgewerbe | 1 405 | - 16,8 |
Information und Kommunikation | 395 | - 17,7 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 080 | -8,1 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 363 | - 5,5 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 1 370 | - 9,9 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 1 347 | - 4,1 |
Erziehung und Unterricht | 117 | - 26,9 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 251 | - 15,8 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 266 | - 18,1 |
Sonstige Dienstleistungen | 533 | - 14,7 |
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen von Januar bis September 2020 beliefen sich auf 39,3 Milliarden Euro. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sie noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als in den ersten neun Monaten 2019. Maßgeblich setzt sich der Anstieg aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tochtergesellschaften eines in die Insolvenz geratenen Großunternehmens zusammen. Dabei haftet jede der zur Insolvenz angemeldeten Tochtergesellschaften des Großunternehmens in Höhe der voraussichtlichen Forderungen des gesamten Großunternehmens, sodass es zu einer Mehrfachzählung kommt.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
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Insolvenzverfahren | September 2020 | Januar bis September 2020 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber September 2019 in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | |
Insgesamt | 3 191 | - 62,3 | 61 709 | |
Unternehmen | 1 065 | - 29,3 | 12 491 | |
Übrige Schuldner | 2 126 | - 69,5 | 49 308 | |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 1 213 | - 75,8 | 35 047 | |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 20 | - 31,0 | 292 | |
▪ ehemals selbstständig Tätige | 615 | - 59,6 | 11 377 | |
▪ Nachlässe | 278 | - 30,8 | 2 592 |
28,1 % weniger Verbraucherinsolvenzen in den ersten drei Quartalen 2020
Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 49 308 übrige Schuldner von Januar bis September 2020 Insolvenz an. Das waren 25,1 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 35 047 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-28,1 %) sowie 11 377 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-18,4 %).
Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden