Im Juli 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1 369 Firmeninsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 16,7 % weniger als im Juli 2019.
Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zum 1. März 2020 ausgesetzt wurde.
Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im Juli 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 228 Fällen (Juli 2019: 253). Unternehmen des Baugewerbes stellten 204 Insolvenzanträge (Juli 2019: 295). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 182 (Juli 2019: 184) und im Gastgewerbe 154 (Juli 2019: 185) Insolvenzanträge gemeldet.
Wirtschaftszweig | Verfahren |
---|---|
Anzahl | |
Insgesamt | 1.369 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 9 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | - |
Verarbeitendes Gewerbe | 109 |
Energieversorgung | 4 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | - |
Baugewerbe | 204 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz | 228 |
Verkehr und Lagerei | 106 |
Gastgewerbe | 154 |
Information und Kommunikation | 31 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 39 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 42 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 182 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 139 |
Erziehung und Unterricht | 8 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 32 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 33 |
Sonstige Dienstleistungen | 49 |
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen stiegen nach Angaben der Amtsgerichte im Juli 2020 auf 3,9 Milliarden Euro. Im Juli 2019 hatten sie noch bei 2,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Firmeninsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Juli 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Juli 2019.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
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Insolvenzverfahren | Juli 2020 | Januar bis Juli 2020 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber Juli 2019 in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | |
Insgesamt | 7 014 | - 26,4 | 54 700 | |
Unternehmen | 1 369 | - 16,7 | 10 375 | |
Übrige Schuldner | 5 645 | - 28,4 | 44 325 | |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 4 024 | - 30,1 | 32 016 | |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 28 | - 53,3 | 251 | |
▪ ehemals selbstständig Tätige | 1 268 | - 27,1 | 9 997 | |
▪ Nachlässe | 325 | - 0,3 | 2 061 |
30 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Juli 2020
Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 5 645 übrige Schuldner im Juli 2020 Insolvenz an. Das waren 28,4 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4 024 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-30,1 % gegenüber dem Juli 2019) sowie 1 268 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen.
Der große Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist vermutlich auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre zurückzuführen.
Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden