Kritik an geplanter Gesetzsesänderung im Melderecht

BDIU befürchtet erhebliche Nachteile für das Forderungsmanagement und den Onlinehandel durch neues Melderecht

Die von der Bundesregierung geplante „Fortentwicklung des Meldewesens“ könnte es in Zukunft erheblich teurer und langwieriger machen, Forderungen gegenüber zahlungspflichtigen Verbrauchern durchzusetzen. Darauf wies BDIU-Geschäftsführer Kay Uwe Berg auf einer Konferenz der europäischen Melderegisterauskunft RiserID am 10.05.2012  in Berlin hin.

Insbesondere kritisierte Berg das vom Gesetzgeber angestrebte Verbot der Mehrfachnutzung von Melderegisterauskünften. Er beschrieb drei typische Fälle, die von dieser Regelung betroffen seien:

  • Ein Unternehmen holt zur Durchsetzung einer Forderung gegenüber einem Kunden eine Einwohnermeldeamtsauskunft (EMA-Auskunft) ein. Wenig später muss es eine neue Forderung gegenüber dem Kunden durchsetzen. Dafür dürfte das Unternehmen laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die vorliegende Auskunft nicht noch einmal nutzen.
     
  • Ähnlich ist die Situation, wenn ein Inkassounternehmen für einen Auftraggeber eine EMA-Auskunft über einen Schuldner einholt. Wenig später möchte ein anderer Auftraggeber des Inkassounternehmens oder derselbe Auftraggeber eine weitere Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzen. Das Inkassounternehmen darf allerdings die zuerst eingeholte EMA-Auskunft nicht wieder verwenden. Auch in diesem Fall entstehen Mehrarbeit und zusätzliche Kosten für die Einholung einer erneuten Auskunft. Die Kosten für diese zusätzliche EMA-Auskunft müsste zudem der zahlungspflichtige Schuldner tragen, da er sie dem Gläubiger als Verzugsschaden zu ersetzen hat.
     
  • Ein Händler bekommt eine Lieferung wieder zurückgeschickt, weil die Ware nicht zustellbar war. Daraufhin holt er eine EMA-Auskunft zu seinem Kunden ein. Eine daraus entstandene Forderung darf der Händler nun nicht mehr mit den Informationen dieser EMA-Auskunft an ein Inkassounternehmen oder an eine Auskunftei weitergeben. Auch hier entstehen Zusatzkosten durch die Erfordernis, erneut eine EMA-Auskunft einholen zu müssen. Außerdem würde sich die Bearbeitung der Forderung erheblich, zum Teil um mehrere Wochen verzögern. Dabei ist gerade im Forderungsmanagement Schnelligkeit gefragt, damit Unternehmen ihre Zahlungsansprüche effektiv durchsetzen können.

Berg warnte, dass ein Verbot von Mehrfachnutzungen der EMA-Auskünfte insbesondere den Onlinehandel vor große Schwierigkeiten stellen würde. So könnten Unternehmen durch die Mehrfachnutzung der Meldedaten ihren Kunden derzeit die beliebte Zahlungsform „Kauf auf Rechnung“ auch bei erstmaliger Bestellung anbieten. Falle diese Möglichkeit weg, würde dies zu mehr Bestellabbrüchen und damit erheblichen Umsatzeinbußen führen. Außerdem werde es für die Händler schwieriger, Betrugsabsichten zu erkennen. Höhere Zahlungsausfälle seien zu befürchten. Die Kosten dafür müssten die Händler auf den Preis umlegen – der ehrliche Kunde müsste also die Zeche bezahlen.

Quelle: BDIU Pressemitteilung