Mehr Rechte für Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher sollen mehr Rechte erhalten und die Vollstreckungsverfahren sollen beschleunigt werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vor, der gestern (26.02.2019) vom Landeskabinett beraten und dann in den Bundesrat eingebracht werden soll. CDU und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf schnellere Zwangsvollstreckungen verständigt.

Eine Expertenkommission hatte eine Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten empfohlen.

Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen sollen die Rechte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gestärkt werden. Diesen soll ergänzend zur geltenden Rechtslage ermöglicht werden:

  • Einsichtnahme in das Grundbuch zur Ermittlung von vermögensrelevanten Grundstücksrechten
  • Umfassendes Auskunftsverlangen bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Durchführung etwa einer Lohnpfändung oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes
  • Umfassendes Auskunftsverlangen bei den Rentenversicherungsträgern (bislang nur bei einer Forderungshöhe ab 500,- EURO möglich)
  • Stärkere Einbindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in das Insolvenzverfahren zur Ermittlung von verbliebenen Vermögenswerten.

Die erschwerte Durchsetzbarkeit von Forderungen sei ein wirtschaftlicher Standortnachteil und schade außerdem der Zahlungsmoral. Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs sei deshalb die Zwangsvollstreckung zu beschleunigen. Da nur einer zügigen Zwangsvollstreckung, der Erfolg beschieden ist, der das Vertrauen der Gläubiger in die staatlichen Institutionen und den Wirtschaftsstandort stärke.