Wichtige Änderung bei EuroScore Bonitätsauskünften
Zum 01.01.2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft.
Dieses hat Auswirkungen auf die Schuldnermerkmale in Ihren B2B- sowie B2C-Auskünften.
Die bisherigen Negativmerkmale "Eidesstattliche Versicherung" sowie "Haftanordnung" werden ab dem 01.01.2013 wie folgt bezeichnet:
- Nichtabgabe der Vermögensauskunft (nach ZPO oder AO)
(Gleichzusetzen mit der ehemaligen Haftanordnung zur Abgabe der EV)
- Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen (nach ZPO oder AO)
(Gleichzusetzen mit der ehemaligen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung)
- Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (nach ZPO oder AO)
(Gleichzusetzen mit der ehemaligen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung)
Die Merkmalsänderung betrifft nachfolgende EuroScore Produkte:
Personenauskünfte
NegativCheck - Schuldnerregisterauskunft
CollectionCheck - Inkassoauskunft
ConsumerCheck - Kompakt Bonitätsprüfung Privatpersonen
ConsumerCheck Plus - Premium Bonitätsprüfung Privatpersonen
Firmenauskünfte
LegalCheck - Rechtsformauskunft / Handelsregisterauskunft
BoniCheck - Firmenkurzauskunft / Bonitätsprüfung Firmen
CreditCheck - Firmenkompaktauskunft / Kompakt Bonitätsprüfung Firmen
BusinessCheck - Firmenvollauskunft / Premium Bonitätsprüfung Firmen
Spezialauskünfte / Branchen
MieterCheck - Bonitätsprüfung speziell für Vermieter
CombiCheck - Kombinationsprüfung Privatpersonen & Firmen
Sämtliche Schuldnerverzeichniseinträge vor dem 01.01.2013 werden weiterhin als "Eidesstattliche Versicherung" bzw. "Haftanordnung" benannt.