Neues Widerrufs- und Rückgaberecht

Am 11. Juni 2010 tritt das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht " in Kraft. 

Die Änderungen führen dazu, dass alle bislang gültigen Widerrufsbelehrungen auf Internetplattformen ab dem 11.06.2010 rechtswidrig sind. Außerdem werden für Onlinehändler Ungleichbehandlungen in den Punkten Fristlänge, Wertersatz und Rückgaberecht aufgehoben.
 
Musterbelehrung erhält Gesetzesrang
 
Zum 11. Juni 2010 werden die Vorschriften der BGB-InfoV (=Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) aufgehoben, und damit auch die Anlagen, welche bislang die Musterbelehrungen enthalten. Die Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung werden in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: EGBGB) aufgenommen. Achten Sie darauf, dass Sie im Text Ihrer Widerrufsbelehrung nicht mehr auf die BGB-InfoV verweisen dürfen, sondern stattdessen auf das EGBGB.
 
Verkürzung der Widerrufsfrist
 
Sofern die Widerrufsbelehrung unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) nach Vertragsschluss in Textform an den Käufer übersandt wird, gilt zukünftig auch im Onlinehandel eine nur noch 14tätige Widerrufsfrist. Dies dürfte allen Fernabsatzhändlern sehr entgegenkommen, die ihren Kunden bislang immer eine Widerrufsfrist von einem Monat zugestehen mussten. Zu beachten ist dabei aber, dass die Widerrufsbelehrung tatsächlich sofort mit der ersten E-Mail nach Vertragsschluss übersandt wird.
 
Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
 
Bislang kann bei Onlinegeschäften bei Rückgabe eines Artikels kein Wertersatz für Verschlechterung wegen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme verlangt werden, da auch hier der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss darüber zu informieren ist. Nach neuer Rechtslage reicht es aus, wenn im Fernabsatz unverzüglich nach Vertragsschluss die Belehrung erfolgt. Sofern dies geschieht kann nun im Falle der Rückgabe bei Verschlechterung der Ware Wertersatz verlangt werden.
 
Eine Übergangsregelung wird es übrigens nicht geben, so dass tatsächlich bis zum 11.06.2010 das alte Recht gilt, d. h. bis dahin die aktuell rechtmäßigen Belehrungen zu verwenden sind. Termingenau ab dem 11.06.2010 sind die Belehrungen entsprechend der neuen Rechtslage zu verwenden.