November 2020 | 26,0 % weniger Firmeninsolvenzen als im November 2019

Im November 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 046 Firmeninsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 26,0 % weniger als im November 2019.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Firmeninsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im November 2020 im Baugewerbe mit 162 Fällen (November 2019: 212). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 154 Insolvenzanträge (November 2019: 218). Im Gastgewerbe wurden 131 (November 2019: 158) Insolvenzanträge gemeldet.

WirtschaftszweigVerfahrenVeränderung gegenüber November 2019
Anzahlin
Insgesamt1 046- 26,0
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei7- 41,7
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden10
Verarbeitendes Gewerbe73- 36,5
Energieversorgung3- 66,7
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen4+300,0
Baugewerbe162- 23,6
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen154- 29,4
Verkehr und Lagerei66- 38,9
Gastgewerbe131- 17,1
Information und Kommunikation31- 27,9
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen31+ 34,8
Grundstücks- und Wohnungswesen27- 40,0
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen122- 21,8
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen109- 28,8
Erziehung und Unterricht12- 36,8
Gesundheits- und Sozialwesen22- 29,0
Kunst, Unterhaltung und Erholung34- 8,1
Sonstige Dienstleistungen57- 21,9
  
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Firmeninsolvenzen im November 2020 beliefen sich auf knapp 1,4 Milliarden Euro. Im November 2019 hatten sie noch bei rund 3,4 Milliarden Euro gelegen.

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Insolvenzverfahren

November 2020Januar bis November 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
November2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeitraum
in %
Insgesamt4 328- 46,770 070- 28,0
Unternehmen1 046- 26,014 621- 15,9
Übrige Schuldner3 282- 51,055 44930,6
davon
▪ Verbraucher2 214- 53,839 118- 33,5
▪  nat. Personen (Gesellschafter)19- 52,5335- 28,9
▪ ehemals selbstständig Tätige774- 50,112 850- 24,9
▪  Nachlässe275- 14,33 146- 10,9

Neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren: 5 % weniger Insolvenzbekanntmachungen im Januar 2021 als im Vormonat

Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Januar 2021 deutet sich eine erneute Richtungsänderung an. Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Umkehr des Trends abzeichnete. Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl vom Januar 2021 nun vorerst wieder beendet. Im Januar 2021 sank die Zahl der Verfahren im Vormonatsvergleich um 5 % und lag um 34 % niedriger als im Januar 2020.

53,8 % weniger Verbraucherinsolvenzen im November 2020

Neben den Firmeninsolvenzen meldeten 3 282 übrige Schuldner im November 2020 Insolvenz an. Das waren 51,0 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 2 214 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-53,8 %) sowie 774 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-50,1 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden