Im Oktober 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 084 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 31,9 % weniger als im Oktober 2019.
Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt wurde. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2020 im Baugewerbe mit 170 Fällen (Oktober 2019: 241). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) sowie Unternehmen des Bereichs Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen stellten jeweils 134 Insolvenzanträge (Oktober 2019: 254 beziehungsweise 165). Im Gastgewerbe wurden 120 (Oktober 2019: 170) Insolvenzanträge gemeldet.
Wirtschaftszweig | Verfahren | Veränderung gegenüber Oktober 2019 |
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Anzahl | in % | |
Insgesamt | 1 084 | - 31,9 |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 7 | - 12,5 |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | - | 0 |
Verarbeitendes Gewerbe | 97 | -28,7 |
Energieversorgung | 5 | - 16,7 |
Wasserversorgung; Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 4 | + 33,3 |
Baugewerbe | 170 | - 29,5 |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 134 | - 47,2 |
Verkehr und Lagerei | 63 | - 59,6 |
Gastgewerbe | 120 | - 29,4 |
Information und Kommunikation | 34 | - 35,8 |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 27 | - 6,9 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 25 | - 37,5 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 117 | - 31,6 |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 134 | - 18,8 |
Erziehung und Unterricht | 10 | - 50,0 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 30 | - 9,1 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 23 | - 14,8 |
Sonstige Dienstleistungen | 84 | - 6,3 |
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2020 beliefen sich auf knapp 2,1 Milliarden Euro. Im Oktober 2019 hatten sie noch bei knapp 3,4 Milliarden Euro gelegen.
INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND | ||||
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Insolvenzverfahren | Oktober 2020 | Januar bis Oktober 2020 | ||
Anzahl | Veränderung gegenüber Oktober2019 in % | Anzahl | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum in % | |
Insgesamt | 3 943 | - 56,0 | 65 742 | |
Unternehmen | 1 084 | - 31,9 | 13 575 | |
Übrige Schuldner | 2 859 | - 61,2 | 52 167 | |
davon | ||||
▪ Verbraucher | 1 857 | - 64,7 | 36 904 | |
▪ nat. Personen (Gesellschafter) | 24 | - 41,5 | 316 | |
▪ ehemals selbstständig Tätige | 699 | - 56,7 | 12 076 | |
▪ Nachlässe | 279 | - 37,3 | 2 871 |
64,7 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2020
Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2 859 übrige Schuldner im Oktober 2020 Insolvenz an. Das waren 61,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 857 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-64,7 %) sowie 699 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-56,7 %).
Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden