Pfändungsschutzkonto: Verbraucherschützer kritisieren überteuerte Kontogebühren

Das kritisiert die Verbraucherzentrale Sachsen und geben einen Ratschlag, wie Betroffene diese Belastungen umgehen können.

In einem Fall habe ein Geldinstitut betroffenen Kunden monatlich 15 Euro Kontoführungsgebühr in Rechnung gestellt, kritisiert Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Betroffene hätten kaum Möglichkeiten, direkt gegen diese hohen Gebühren vorzugehen. Vor der Umwandlung des eigenen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sollte daher eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Eventuell könne es sinnvoller sein, das normale Konto weiterlaufen zu lassen.

Verschuldete Bankkunden haben seit dem 1. Juli 2010 das Recht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto - das sogenannte P-Konto - umzuwandeln. Auf diesem Konto bleibt ein Guthaben von 985,15 Euro pro Kalendermonat vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt. Überweisungen und das Abheben von Geld sind weiterhin möglich.

Die Banken ließen sich diese Möglichkeit jedoch teuer bezahlen, sagt Heyer. Während anderen Kunden die Kontoführung für wenige Euro im Monat angeboten werde, sollen Verbraucher mit Geldproblemen, die ein «P-Konto» benötigen, oft ein Vielfaches davon bezahlen.  Damit würde auch der Wille des Gesetzgebers missachtet. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde klargestellt, dass dieser alternativlose Kontopfändungsschutz nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden werden darf. Betroffenen sollte nicht durch überzogene Kosten der Zugang zu diesem Konto verwehrt werden.

Quelle: verbraucherzentrale-sachsen.de