Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet

Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage bereits in Kostenfallen getappt. Internetabzocke soll künftig ein Riegel vorgeschoben, und die Verbraucherrechte gestärkt werden.

Dubiose Geschäftsmodelle im Internet, die Internetnutzer in Kostenfallen lockten, obwohl die Angebote kostenfrei aussahen, haben in den vergangenen Jahren überaus zugenommen. Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam, rissen nicht ab. Viele Verbraucher fallen auf solche Angebote im Internet herein – und sollen dann für etwas zahlen, was erst kostenlos erschien.

Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen im Internet. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen.

Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet. Die Neuregelung stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft.

Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird.

Zum Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.

Heute hat das Bundeskabinett den von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die künftige europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten dafür eine Frist von zwei Jahren ein. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.

Quelle: Pressemitteilung BMJ