Rote Karte für "unredliche Schuldner"

Bundesratsinitiative zur Reform der Zwangsvollstreckung
 
 Auch wer vor Gericht ein Urteil gegen einen zahlungsunwilligen Schuldner erstritten hat, muss oft trotzdem auf sein Geld verzichten. Die Rechte der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung stärken lautet das Ziel der Bundesratsinitiative, die Niedersachsen jetzt gemeinsam mit anderen Bundesländern auf den Weg bringt. Hierüber informiert Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann.
 
 Forderungsausfälle für Mittelständler leicht existenzbedrohend
 
 Kleinere Unternehmen können ihre berechtigten Forderungen trotz eines Zahlungstitels oft nicht eintreiben. Es fehlen die erforderlichen Informationen über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Schuldners. Solche Forderungsausfälle können für kleine und mittlere Unternehmen existenzbedrohend werden. "Außenstände können auch einen gesunden Betrieb mitsamt seinen Arbeitsplätzen in die Insolvenz treiben", so Busemann.
 
 Umfangreiche Datenabfrage ermöglichen
 
 Deshalb soll über die Gesetzesinitiative der Gläubiger künftig die Möglichkeit erhalten, über den Gerichtsvollzieher bei Sozialleistungsträgern nach Arbeitsverhältnissen des Schuldners zu fragen. Per Kontenstammdatenabfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht könnten Konten des Schuldners ermittelt werden, beim Fahrzeugregister Halter von Kraftfahrzeugen ermittelt werden. "Dies gilt, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt, er keine weiteren Vermögensgegenstände hat und die Höhe der Forderung höher als 600 Euro liegt", erläuterte Busemann.
 
 Bundesweites Schuldnerverzeichnis gegen "schwarze Schafe“
 
 Zum andern sollen die Schuldnerverzeichnisse modernisiert werden. Auskünfte aus diesen Verzeichnissen könnten künftig bundesweit über das Internet eingeholt werden. Bislang sind die Verzeichnisse auf den aktuellen Wohnort des Schuldners beschränkt.
 
 "Der redliche Schuldner hat durch diese Gesetzesinitiative nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Wir schreiben auch für die Zwangsvollstreckung Elemente ins Gesetz, die eine gütliche Einigung wie die Ratenzahlung noch ermöglichen", betonte Busemann. "Es ist selbstverständlich, dass auf die Schuldnerschutz- und Datenschutzbedingungen geachtet wird“, will der Minister mögliche Bedenken zerstreuen.