Verträge mit Minderjährigen: Da kommen Eltern in die Pflicht

So können Sie die Inkassodienstleistung unterstützen

Ob Fitnesstudio, Handyvertrag oder Fahrschule: Bei dem Vertragsschluss mit Minderjährigen sollten Sie sich nicht alleine mit einer schriflichen Zustimmungserklärung der Eltern begnügen. Im Falle von Zahlungsverzug haften die Eltern regelmäßig für die Zahlung.

Je schneller wir die Eltern erreichen, umso reibungsloser und unkomplizierter verläuft der spätere Forderungseinzug falls notwendig bis hin zu einer Zwangsvollstreckung.

Nehmen Sie grundsätzlich die Daten beider Elternteile auf

Um eine möglichst breite Anspruchsbasis für das Inkasso zu schaffen, sollten Sie darauf achten, dass immer beide Elternteile als Auftraggeber eintragen und deren Personendaten vollständig erfassen. Im eintretenden Haftungsfall vermeiden Sie dadurch verzögernde und kostenverursachende Ermittlungsverfahren im Inkassofall.

Inkassodienste für alle Branchen

Sollten auch bei Ihnen Ansprüche aus Zahlungsrückständen durch minderjährige Vertragsnehmer entstehen, unterstützt unser Inkassounternehmen Sie sehr gerne bei der Realisierung Ihrer Außenstände.

In unserem Brancheninkasso ist unsere Inkassodienstleistung branchenspezifisch optimiert, zum Beispiel für Fitnessstudios, Fahrschulen, Ärzte aller Fachrichtungen, Zahnärzte, private Kindertagesstättenund viele weitere Gläubiger, bei denen die Eltern für Kosten minderjähriger Vertragsnehmer haften.

Nutzen Sie die Erfahrung unserer Inkasso-Experten. Bauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Forderungseinzug. Wir beraten Sie individuell bei der Realisierung Ihrer Forderungen.
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