Welcher Anteil des Weihnachtsgelds ist pfändbar?
Weihnachtsgeld darf grundsätzlich gepfändet werden, allerdings nicht in voller Höhe. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 850a Nr. 4 ZPO. Unpfändbar sind hiernach Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro.
Dies bedeutet, dass einem Arbeitnehmer ein Anteil von bis zu 50% seines monatlichen Bruttogehalts bis zu einem Höchstbetrag von 500,- € gelassen werden. Über dieses Geld kann er frei verfügen. Der darüber hinaus gehende Betrag ist unabhängig vom Arbeitseinkommen und von der Höhe des Weihnachtsgeldes pfändbar.
Weihnachtsgeld - Pfändungsrechner
Berechnen Sie einfach und schnell den pfändbaren Teil vom Weihnachtsgeld