Welcher Anteil des Weihnachtsgelds ist pfändbar?
Weihnachtsgeld darf grundsätzlich gepfändet werden, allerdings nicht in voller Höhe. Bis zum Jahr 2021 war das Weihnachtsgeld pauschal mit 500,00 Euro geschützt. Seit dem 01.01.2022 richtet sich die Höhe des unpfändbaren Betrages nunmehr nach der jeweils aktuell geltenden Pfändungsfreigrenze. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in der neuen Fassung des § 850a Nr. 4 ZPO. Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags aus § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO, maximal bis zur Höhe von 705 Euro unpfändbar. Maßgeblich ist der auf den nächsten 10-Euro-Betrag aufgerundete Pfändungsfreibetrag. Dieser beträgt derzeit 1.491,75 Euro, aufgerundet also 1.500 Euro. Damit sind bis zu 750 Euro Weihnachtsgeld unpfändbar.
Dies bedeutet, dass einem Arbeitnehmer ein Anteil von bis zu 50% seines monatlichen Bruttogehalts bis zu einem Höchstbetrag von 750,00 Euro gelassen werden. Über dieses Geld kann er frei verfügen. Der darüber hinaus gehende Betrag ist unabhängig vom Arbeitseinkommen und von der Höhe des Weihnachtsgeldes pfändbar.
Weihnachtsgeld - Pfändungsrechner
Berechnen Sie einfach und schnell den pfändbaren Teil vom Weihnachtsgeld