Zentrales Thüringer Vollstreckungsgericht kommt nach Meiningen

Justizminister Dr. Holger Poppenhäger hat heute im Rahmen seines Besuches im Justizzentrum Meiningen bekannt gegeben, dass das zentrale Thüringer Vollstreckungsgericht zum Jahresbeginn 2013 in Meiningen seine Tätigkeit aufnehmen wird. Es wird beim Amtsgericht angesiedelt sein.

„Mit der neuen landesweiten Zuständigkeit des Amtsgerichts Meiningen für Vollstreckungssachen erleichtern wir Gläubigern/innen die Durchsetzung ihrer Ansprüche, indem wir die Verwaltungsabläufe durch eine zentralisierte und elektronische Führung der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse straffen“, betonte der Minister im Pressegespräch. Mit dieser Entscheidung setzt Thüringen das Bundesgesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung um. „Der Justizstandort Meiningen erfährt mit dieser Entscheidung insgesamt eine Aufwertung. Das Amtsgericht Meiningen wurde auch deshalb ausgewählt, weil hier optimale technische Voraussetzungen gegeben sind“, führte der Minister weiter aus.

Weg zu Informationen wird effizienter – Bürger erhält Service aus einer Hand

„Aufwendige Mehrfachanfragen, weil Schuldner beispielsweise mehrere Wohnsitze haben oder sich durch Wohnortwechsel einer sogenannten Positivauskunft zu entziehen versuchen, entfallen zukünftig. Durch die zentralisierten Schulder- und Vermögensverzeichnisse müssen Gläubiger/innen nicht mehr wissen, wo der Schuldner lebt, und sich nicht mehr wie bisher unter Umständen mühevoll und zeitintensiv an mehrere Amtsgerichte wenden“, hob die Meininger Amtsgerichtsdirektorin Sigrun Kowalski hervor.

Die zentralen Landesverzeichnisse können in einem bundesweiten Onlineportal abgerufen werden. Auf die Datenbank mit den Vermögensverzeichnissen dürfen Gerichtsvollzieher/innen, Vollstreckungs- und Strafvollzugsbehörden zugreifen, auf das Schuldnerverzeichnis alle diejenigen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Elektronischer Rechtsverkehr nimmt nächsten Schritt – bürgerfreundliche und moderne Strukturen

Auch der Präsident des Meininger Landgerichts Martin Aulinger sieht den Justizstandort Meiningen durch diese zusätzliche Aufgabe gestärkt. Zugleich begrüßt er die Einrichtung eines zentralen Vollstreckungsgerichts als einen weiteren wichtigen Schritt hin zum elektronischen Rechtsverkehr: „Der elektronische Rechtsverkehr ist zeitgemäß und bürgerfreundlich, weil manche Anfragen und Auskunftsersuchen besser, schneller, kostengünstiger und zuverlässiger auf elektronischem Weg erledigt werden können. Für die Gerichte entfällt durch die ausschließlich elektronische Verwaltung ebenso bürokratischer Aufwand“, so Präsident Aulinger.

Justizminister Dr. Poppenhäger hielt sich heute zu Arbeitsbesuchen beim Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht und bei der Staatsanwaltschaft im Justizzentrum Meiningen auf. Dabei verschaffte er sich einen Eindruck über die hervorragenden örtlichen Gegebenheiten zur Einrichtung des zentralen Vollstreckungsgerichts am Justizstandort Meiningen.

Hintergrund:
Zum 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Mit dem Gesetz wird die Mobiliarvollstreckung grundlegend reformiert und die Verfahrensbearbeitung an die aktuellen technischen Möglichkeiten angepasst. Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:

  1. die Auskunftspflicht des Schuldners über sein Vermögen wird an den Beginn der Zwangsvollstreckung vorverlagert,
  2. das Schuldnerverzeichnis und die hinterlegten Vermögensverzeichnisse werden ausschließlich elektronisch geführt und
  3. für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und die Verwaltung der hinterlegten Vermögensverzeichnisse soll in jedem Bundesland ein Amtsgericht als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig sein.

 Im Zuge der Reform werden die Daten der Landesschuldnerverzeichnisse in einem bundesweiten Online-Portal (www.justiz.de) zur Einsicht in die Schuldnerverzeichnisse der Länder zusammengeführt. Darüber hinaus erhalten die Gerichtsvollzier/innen die Berechtigung, in dem Portal Auskünfte über Vermögenswerte des Schuldners einzuholen, wenn dieser keine Angaben macht. Die Eintragung, Datenpflege und Löschung der Daten im Schuldnerverzeichnis erfolgt für die Thüringer Schuldner durch das zentrale Thüringer Vollstreckungsgericht.
 

Sogenannte Bestandsfälle werden an den einzelnen Amtsgerichten abgeschlossen. Beim zentralen Vollstreckungsgericht werden Eintragungen erst mit dem Start am 1. Januar 2013 erfolgen.

Quelle: JM Freistaat Thüringen Pressemitteilung vom 12.04.2012