Zulassungsentzug für Deutsche Direkt Inkasso

VG Köln bestätigt Entzug der Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister für die "DDI Deutsche Direkt Inkasso"

Das Verwaltungsgericht Köln hat den vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bekanntgegebenen Bescheid bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit der "DDI Deutschen Direkt Inkasso" auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte. Das Inkassounternehmen macht unter anderem die Forderungen einer Düsseldorfer Firma geltend, die im Internet den Auskunftsdienst "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" betreibt. Das geschäftliche Verhalten dieser Firma wird im Internet in verschiedenen Foren unter anderem als "Abzocke" gebrandmarkt und war bereits Gegenstand von Rundfunksendungen und Presseberichten.

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Inkassounternehmen zu seinem Auftreten gegenüber den Kunden der Düsseldorfer Firma eine beschränkende Auflage gemacht, die seit Juni 2013 verbindlich zu beachten war (VG Köln, 1 K 129/13). Nachdem das Unternehmen seine Geschäftspraxis aus Sicht des Oberlandesgerichts Köln nicht in dem gebotenen Umfang geändert hatte, wurde ihm nun die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Diese Eintragung ist erforderlich, um als Inkassounternehmen arbeiten zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Das Unternehmen habe beharrlich gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Die Verstöße seien so gewichtig gewesen, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Köln die Registrierung mit sofortiger Wirkung habe entziehen dürfen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden.

VG Köln, Pressemitteilung vom 10.02.2014 zum Beschluss 1 L 1262/13 vom 10.02.2014