ADF-Inkasso-Newsticker 03/2009


Auswirkung der Quotenhaftung von GbR-Gesellschaftern bei Bankkredit

Die Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) können ihre Haftung nach außen hin nur dann wirksam beschränken, wenn dies dem Geschäftspartner vor Abschluss des Vertrags bekannt gegeben wurde. Ist einer kreditgebenden Bank der Gesellschaftsvertrag einer GbR bekannt, wonach die Gesellschafter nur quotal entsprechend ihrer kapitalmäßigen Beteiligung haften, so hat sie sich an diese Haftungsbeschränkung zu halten, wenn sie einen einzelnen Gesellschafter in Anspruch nehmen will.

Die Höhe der Haftung des einzelnen Schuldners bemisst sich bei einer solchen Haftungsbeschränkung nur auf die Quote hinsichtlich der noch offenen Restforderung der Bank gegenüber der GbR. Quotale Haftung bedeutet daher nicht, dass die Quote sich auf die anfängliche Darlehensschuld bezieht und trotz Teilzahlungen der GbR auf diese Summe gleichsam fixiert bleibt.

Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs lautet XI ZR 365/08.

Quelle: KG Berlin, AZ: 4 U 12/07


Dienstleistung im Tausch mit Gesellschaftereinlage

Nach § 8 Absatz 2 GmbH-Gesetz müssen die Stammeinlagen der Gesellschafter zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehen. Diese Anforderung hielt der Bundesgerichtshof auch dann für erfüllt, wenn ein Gesellschafter bei Gründung der GmbH oder aus Anlass einer Kapitalerhöhung eine Bareinlageverpflichtung übernimmt, sich aber zugleich verpflichtet, der Gesellschaft Dienste zu erbringen und dafür von der Gesellschaft eine Vergütung erhält. Obwohl die Einlage auf diese Weise wirtschaftlich gesehen an den Gesellschafter wieder zurückfließt, sah der Bundesgerichtshof darin keinen mit dem unerlaubten "Hin- und Herzahlen" vergleichbaren Fall. Vielmehr steht dem Geschäftsführer der eingezahlte Betrag hier tatsächlich zur freien Verfügung. Dass später Zahlungen an den einlegenden Gesellschafter wegen geleisteter Dienste erbracht werden, hielt das Gericht für unerheblich.

Quelle: BGH, AZ: II ZR 120/07


Entgegennahme von Mietzahlungen trotz bekannter Insolvenzreife des Mieters

Stellt ein Vermieter einem gewerblichen Mieter trotz erheblicher Zahlungsrückstände die vermieteten Räume weiterhin zur Verfügung, und nimmt er trotz Kenntnis erheblicher Zahlungsschwierigkeiten weiterhin Teilzahlungen entgegen, muss er sich vorwerfen lassen, dass er wusste oder zumindest hätte wissen müssen, dass durch die Zahlungen andere Gläubiger benachteiligt werden. Folge: Der Insolvenzverwalter kann die geleisteten Zahlungen vom Vermieter herausverlangen und der Insolvenzmasse zuführen.

Quelle: BGH, AZ: IX ZR 188/07


Gehälter der Sparkassen-Chefs bleiben geheim

Die Gehälter der Sparkassen-Vorstände (hier in NRW) müssen nicht offen gelegt werden. Ein Vorstandsvorsitzender einer Sparkasse wehrte sich vor dem Oberlandesgericht Köln erfolgreich gegen eine Vorschrift aus dem Sparkassengesetz, nach dem im Anhang zur Jahresbilanz oder dem Geschäftsbericht sein Gehalt veröffentlicht werden sollte. Das Gericht entschied, dass die Vorschrift verfassungswidrig sei, weil die Veröffentlichung in das Persönlichkeitsrecht des Vorstands eingreife.

Quelle: OLG Köln, AZ: AZ: 15 U 79/09


GmbH-Aufsichtsrat haftet für Insolvenzverschleppung

Eine GmbH hat grundsätzlich keinen Aufsichtsrat. Ausnahmen bestehen nur für Großbetriebe (ab 500 Mitarbeiter) oder wenn die Satzung einen Aufsichtsrat vorsieht, um eine bessere, laufende Überwachung der Geschäftsführer zu ermöglichen (sogenannter fakultativer Aufsichtsrat). Verstößt der Aufsichtsrat gegen seine Aufsichtspflicht, indem er die Geschäftsführung trotz offensichtlicher Überschuldung der GmbH nicht anhält, den gesetzlich gebotenen Insolvenzantrag zu stellen, machen sich die verantwortlichen Aufsichtsratsmitglieder den geschädigten Gläubigern gegenüber schadensersatzpflichtig. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Quelle: OLG Brandenburg, AZ: 6 U 102/07


Grundstückserben haften für Altlasten

Werden auf einem Grundstück umweltgefährdende Altlasten (Auto- und Industriebatterien, Altölfässer sowie Platten aus Asbestzement) festgestellt, kann die zuständige Behörde die sofortige Beseitigung verlangen. Ist der Grundstückseigentümer verstorben, trifft diese Verpflichtung die Erben. Sie haften insoweit als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass die Behörde von jedem einzelnen Miterben die Beseitigung der umweltschädlichen Gegenstände und bei Nichtbefolgen der Aufforderung die Erstattung der Kosten für eine Ersatzvornahme verlangen kann. Die Haftung jedes einzelnen Miterben ist z.B. dann von Bedeutung, wenn sich - wie hier - die anderen Miterben im Ausland aufhalten.

Quelle: VG Mainz, AZ: 3 L 175/09.MZ


Keine "Antwortpflicht" bei unberechtigter Abmahnung

In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten besteht für den Abgemahnten keine "Antwortpflicht" auf eine Abmahnung, wenn der Abgemahnte eine wettbewerbswidrige Handlung nicht begangen hat oder eine solche nicht droht, so sinnvoll eine Antwort zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten auch sein mag. Dem zu Unrecht Abgemahnten dürfen daher in einem darauf folgenden Rechtsstreit aus seiner unterbliebenen Reaktion keinerlei Nachteile (z.B. hinsichtlich der Verfahrenskosten) entstehen.

Quelle: OLG Hamburg, AZ: 5 W 117/08


Keine Haftung des Erben aus Titel gegen den Erblasser

Ein Erbe haftet grundsätzlich nicht mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Erblassers. Betreibt ein Gläubiger aus einem gegen den verstorbenen Erblasser erwirkten Títel (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) die Zwangsvollstreckung gegen den Erben, kann dieser den "Vorbehalt der beschränkten" Erbenhaftung auch noch nachträglich geltend machen, wenn durch die Vollstreckung sein eigenes, nicht ererbtes Vermögen gefährdet ist.

Hinweis: Erwirkt der Gläubiger den Titel erst gegen den Erben, muss dieser, um seine Haftung auf das Ererbte zu beschränken, den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung unbedingt aufnehmen lassen.

Quelle: LG Coburg, AZ: 11 O 380/08


 Keinen Anspruch auf Dolmetscher für Führerschein-Theorie

Die theoretische Führerscheinprüfung muss grundsätzlich in Deutsch abgelegt werden, wobei für die Prüfung sog. "MiniDiscs" zur Hilfe genommen werden können, mit denen Prüfungsfragen in verschiedenen Fremdsprachen übersetzt werden.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat jetzt die Klage eines Ausländers abgelehnt, der bei der Theorie-Prüfung unbedingt einen Dolmetscher hinzuziehen wollte.

Quelle VG Bremen,  AZ: 5 K 1272/08


 Pfändung in Pflichtteilsanspruch des Erben

Kindern steht nach dem Tod eines Elternteils, auch wenn sie enterbt sind, ein Pflichtteilsanspruch zu. Dies ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch wenn ein Kind im Hinblick auf seine Überschuldung von den Eltern enterbt wurde, ergibt sich für einen Gläubiger aus dem Pflichtteilsrecht eine interessante Vollstreckungsmöglichkeit. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann nämlich bereits dann in den Pflichtteilsanspruch gepfändet werden, wenn dieser vom Schuldner, also dem Pflichtteilsberechtigten, noch gar nicht geltend gemacht wurde. Dem steht auch nicht entgegen, dass es dem Enterbten nach dem Gesetz freisteht, ob er von seinem Pflichtteilsrecht überhaupt Gebrauch macht.

Quelle: BGH, AZ: VII ZB 30/08


Schadensersatz für entgangenen Betriebsausflug?

 Weil er aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht an einem Betriebsausflug teilnehmen konnte, verlangte ein Rechtsanwalt vom Unfallverursacher dafür Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Oldenburg wies aber jetzt seine Klage ab und entschied, dass ein entgangener Betriebsausflug nicht als Vermögensschaden geltend gemacht werden kann.

Denn bei dem Betriebsausflug handelt es sich um Freizeit, die allenfalls bei der Zumessung von Schmerzensgeld berücksichtigt werden kann.

Quelle: OLG Oldenburg, AZ: 5 U 34/07


Trotz Insolvenzreife ausbezahlte Arbeitsvergütung

Ein Insolvenzverwalter kann von einem Arbeitnehmer eines in Insolvenz geratenen Unternehmens trotz bereits vorliegender Überschuldung ausbezahlte Vergütung zurückverlangen, wenn der Empfänger von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Kenntnis hatte.

Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese Kenntnis jedoch noch nicht den zwingenden Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers. Fehlt dem Mitarbeiter ein Einblick in die Liquiditäts- oder Zahlungslage des Unternehmens, trifft ihn in der ihm bekannten Krise insoweit auch keine Erkundigungspflicht. Erhält er unter diesen Gegebenheiten Vergütungszahlungen des Arbeitgebers, muss er diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zurückzahlen.

Quelle: BGH, AZ: IX ZR 62/08


 Zwangsvollstreckung: Pfändung in Lebensversicherung

Erfährt ein Gläubiger zum Beispiel in einer vom Schuldner abgegebenen, eidesstattlichen Versicherung von der Existenz einer Lebensversicherung, kann eine Pfändung in die Versicherung durchaus ein probates Mittel sein, an sein Geld zu kommen, auch wenn die Realisierung mitunter Jahre dauern kann. Werden in einer Kapitallebensversicherung alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Versicherer gepfändet, so erfasst die Pfändung das Recht auf die Hauptleistung des Versicherers in jeder Erscheinungsform, d. h. auf Ablaufleistung, Rückkaufswert und Überschussbeteiligung, ohne dass es auf den Eintritt des Versicherungsfalles und die Fälligkeit der Forderung ankommt.

Die Vollstreckungsmaßnahme schützt den Gläubiger zudem vor einer späteren Insolvenz des Schuldners. Wird nach wirksamer Pfändung das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, und wird der Anspruch auf die Ablaufleistung der Lebensversicherung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig, so steht dem Pfändungsgläubiger ein Recht auf vorrangige Befriedigung zu.

Quelle: OLG Celle, AZ: 8 U 206/08


Zweitwohnsteuer für Wohnwagen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Erhebung einer Zweitwohnsteuer auf einen Wohnwagen zulässig sein kann. Das gilt nach Ansicht der Verwaltungsrichter jedenfalls bei Dauercampern.

Im zugrundeliegenden Fall sollte für Campingmobile 40 Euro Zweitwohnsteuer erhoben werden, wenn sie länger als drei Monate pro Kalenderjahr nicht oder nur unerheblich von ihrem Standort fortbewegt werden.

BayVerwGH, AZ: Vf. 17-VII-08