BDIU: Kürzere Wohlverhaltensperiode beschneidet Gläubigerrechte

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU), Berlin, hat sich jetzt in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gewandt.  Der Verband kritisiert darin einige Punkte der geplanten Insolvenzrechtsreform, die Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag am 7. April in Berlin vorgestellt hatte.

„Insbesondere die geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode für ehemals Selbstständige beobachten wir mit großer Sorge“, so Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU. Dabei begrüße sein Verband durchaus Bestrebungen, gescheiterten Selbstständigen möglichst schnell die Chance zu geben, neues unternehmerisches Potenzial freizusetzen. Dennoch befürchtet Spitz, dass dabei die berechtigten Ansprüche der Gläubiger auf der Strecke bleiben könnten. „Dies trifft neben den Privatgläubigern insbesondere die Handwerker, die Einzelunternehmer und die kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiode wieder aktiviert werden sollen“, so Spitz in seinem Brief an die Ministerin.

Die vorgeschlagene Mindestquote von 25 Prozent Gläubigerbefriedigung, die Voraussetzung für eine kürzere Wohlverhaltenszeit sein soll, sieht der Verband mit äußerster Zurückhaltung. „Wir befürchten gläubigerschädigende Mitnahmeeffekte“, so Spitz. „Viele Nichtselbstständige, bei denen derzeit pfändbare Masse generiert wird, würden diese Möglichkeit zur schnelleren Entschuldung ebenfalls nützen – für die Gläubiger hätte das deutlich niedrigere Befriedigungsquoten als aktuell zur Folge.“ Außerdem sei zu befürchten, dass die jetzt geplanten 25 Prozent nicht das letzte Wort in dieser Sache darstellten. „Aus den Kreisen der Schuldnervertreter sind bereits Stimmen laut geworden, die eine niedrigere Quote oder sogar eine generelle Verkürzung der Wohlverhaltensperiode fordern“, so Spitz. „Davor ist dringend zu warnen. Solche Schritte könnten eine deutliche Verschlechterung der Zahlungsmoral mit sich bringen, was letztendlich alle Bereiche der Wirtschaft negativ tangieren würde. Das gut gemeinte Ziel, ehemals Selbstständigen leichter einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen, würde so konterkariert.“

Grundsätzlich begrüßt der BDIU dagegen die angestrebte Ausdehnung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners auf den Zeitraum des eröffneten Verfahrens sowie die Möglichkeit für die Gläubiger, Versagungsanträge jederzeit auch schriftlich stellen zu können. Weiterhin positiv sieht der BDIU die Schaffung eines Versagungsgrundes bei Delikten gegen das Vermögen eines späteren Insolvenzgläubigers und das Bestreben, eine missbräuchliche Wiederholung von Restschuldbefreiungsanträgen noch stärker zu unterbinden.

Quelle: BDIU