Das EU-Mahnverfahren wird zunächst einmal weiterbestehen
Großbritannien wird aus der Europäischen Union ausscheiden. Viele international tätige Unternehmen sind verunsichert wie sich ein Brexit auch auf ihre Außenstände auswirkt.
Bis zum zum 29.03.2019 erst einmal gar nichts, da laut EU-Vertrag eine zweijährige Übergangsfrist gem. Art. 50 Abs. 3 EU besteht, in der die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien neu verhandelt werden. Dies bedeutet, dass auch Regelungen im Bezug auf Forderungen, wie zum Beispiel das EU-Mahnverfahren, zunächst bestehen bleiben. Was ab dem 30.03.2018 passiert, wird sich zeigen.
Die Bonität britischer Unternehmen könnte gefährdet sein
Seit der Austrittsankündigung vom 29.03.2016 macht sich schon ein stetig fallendes britisches Pfund bemerkbar. Künftig anfallende Ein- und Ausfuhrabgaben werden mit Sicherheit nicht spurlos an den britischen Unternehmen oder ihren Auslandspartnern vorbeigehen. Die neue Situation kann sich ebenso auf die Preisgestaltung auswirken und damit auch auf Umsatz, Wirtschaftlichkeit und Bonität. Ein Grund zur Angst ist dies nicht aber ein Zeichen für erhöhte Umsicht und eine möglicherweise neue strategische Orientierung, denn auch die Unternehmen in den verbleibenden EU-Ländern können, bei wirtschaftlichen Beziehungen zu britischen Unternehmen, belastet werden.
Keine Bange, ADF Inkasso bleibt in jedem Fall für Sie am Ball
Einer Sache können Sie sich sicher sein, wie auch immer sich der Brexit in Zukunft tatsächlich auswirken wird, es wird eine Nachfolge für das Europäische-Mahnverfahren in Großbritannien geben, und mit dem Forderungseinzug in Großbritannien kennen wir schon länger bestens aus. In unserem Auslands-Netzwerk haben wir für unsere Klienten erfahrene internationale Partner und effiziente Strategien um Ihre Auslandsforderungen aus fast jedem Land zu realisierenn. Völlig egal, ob nun innerhalb oder außerhalb der EU.
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