EU-Kommission will europaweit Zahlungsmoral verbessern

Die EU-Kommission hat angekündigt, gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen vorgehen zu wollen.

Mit einem neuen politischen Ansatz und wesentlichen Änderungen der entsprechenden Richtlinie aus dem Jahr 2000 will die EU-Kommission die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen.

Der Vorschlag zielt auf eine Verbesserung der im Konjunkturabschwung wichtigen Selbstfinanzierung europäischer Unternehmen ab. Ferner soll damit das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Beseitigung entsprechender Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden.

Die Maßnahmen sollen vor allem den mittelständischen Unternehmen (KMU) zu Gute kommen. Da ihnen gegenüber die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen nicht immer vorbildlich ist, verpflichtet sich auch die EU-Kommission, die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen so zu beschleunigen, dass alle Zahlungsziele eingehalten werden.

Die Änderungsvorschläge sehen dementsprechend folgende Maßnahmen vor:

  • Grundsätzlich sollten öffentliche Stellen innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen. In ordnungsgemäß begründeten Fällen sind längere Fristen zulässig.
  • Bei Geschäften zwischen Unternehmen bleibt die Vertragsfreiheit gewahrt. Unternehmen haben aber das Recht, Verzugszinsen und die Erstattung der Beitreibungskosten zu fordern.
  • Die Regeln über grob nachteilige Verträge werden verschärft.

Ein weiterer Kernpunkt ist die Absenkung der Fristen für die Vorfinanzierung oder die erste Auszahlungsrate von 30 auf 20 Tage. Bei anderen zentral verwalteten Zahlungen sollen die Zahlungsfristen von 45 auf 30 Tage verkürzt werden, wodurch die Zahlungen der Kommission in Einklang gebracht werden mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

Die EU-Kommission will darüber hinaus ihre Dienststellen anweisen, bei zentral verwalteten Finanzhilfen und Auftragsleistungen verstärkt Pauschalbeträge und Pauschalsätze zu verwenden. Die EU-Kommission will die aktuellen Regelungen zum Zahlungsverzug für Unternehmen und Behörden verschärfen. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Zahlungsmoral muss verbessert werden. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise. Verzögerte Zahlungen gefährden die Liquidität der Betriebe. Die von der EU-Kommission geplanten Regelungen sind insofern ein wichtiges Zeichen. Für das deutsche Handwerk steht die Harmonisierung der Regelungen zum Zahlungsverzug innerhalb der EU im Mittelpunkt. Sie wird Erleichterungen für die zunehmenden grenzüberschreitende Aktivitäten unserer Betriebe bringen. Wichtig ist, dass die neuen EU-Regelungen bereits funktionierende nationale Regelungen - etwa in Deutschland - sinnvoll ergänzen und nicht beeinträchtigen."

Eine Vertragsklausel, die die Zahlung von Verzugszinsen ausschließt, soll künftig als grob nachteilig gelten. Damit verbietet die Richtlinie die Möglichkeit, sich zusätzliche Liquidität auf Kosten des Gläubigers zu verschaffen.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)