Forderungsmanagement - Drei häufige Fehler in Mahnungen

Manche Kunden nutzen jede Gelegenheit, eine Zahlung zu verzögern. Wie Sie drei typische Fehler in Mahnungen für solche Kunden vermeiden und Zahlungsmuffeln jeden Wind aus den Segeln nehmen, lesen Sie hier.

Ein persönlicher Anruf ist beispielsweise immer nachdrücklicher als jede Mahnung: Der Schuldner kann sich außerdem nicht herausreden, dass er hätte die Rechnung verlegt hätte.
 
Die folgenden drei Fehler sollten Rechnungssteller in Mahnungen grundsätzlich vermeiden, um Kunden zum schnellen Rechnungsausgleich zu bewegen:

1. Fehler: Keine Zeitnahe Rechnungsstellung
Kunden zahlen eher, wenn die Erinnerung an einen Auftrag noch präsent ist. Erhalten sie eine Rechnung erst Wochen oder Monate später, können sie sich kaum an den Auftrag erinnern und gehen eventuell auch davon aus, dass die Buchhaltung langsam und nachlässig arbeitet. Manche Kunden warten und spekulieren aus diesem Grund, ob und wann da noch etwas nachkommt.

Stellen Sie Rechnungen deshalb immer umgehend – spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung oder Abnahme eines Projekts. Als weitere Gedächtnishilfee legen Sie gleich einen ausgefüllten Überweisungsträger dazu.

2. Fehler: Fehlende Pflichtangaben in der Rechnung
Kein Unternehmer verschenkt den Vorsteuerabzug. Das Recht auf den Vorsteuerabzug besteht aber nur bei ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.

Deshalb nehmen Kunden fehlende Pflichtangaben in einer Rechnung oft zum Anlass, sie nicht zu begleichen – gemäß Paragraph 273 des BGB sogar mit gesetzlicher Rückendeckung. Prüfen Sie Ihre Ausgangsrechnungen deshalb sorgfältig.

3. Fehler: Mahnschreiben mit "1. Mahnung" in Betreff oder Titel
Eine Mahnung muss verdeutlichen, dass einem Schuldner ernsthafte Konsequenzen drohen, wenn er nicht zahlt. Die wenigsten Zahlungsmuffel sehen Handlungsbedarf, wenn sie eine "1. Mahnung" bekommen, denn es wird ja mindestens noch eine zweite folgen.

Schreiben Sie deshalb besser nur "Mahnung" oder "Letzte Mahnung" und drohen Sie mit einem Inkassoauftrag oder einem gerichtlichem Mahnbescheid.

Ausführliche Hintergrundinformationen zur Mahnung finden Sie im ADF Inkasso-Glossar.