Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte bei Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgelegt.

Der Gesetzentwurf ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können". Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, führt die Regierung weiter aus.

BDIU: Schnellere Restschuldbefreiung führt zu weiterer Gläubigerbenachteiligung

Der Bundesverband Deutscher Inkassso-Unternehmen (BDIU) sieht die von der Bundesregierung beabsichtigte Verkürzung der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren überaus kritisch. Nach Auffassung des Bundesverbands sende die beabsichtigte Gesetzesänderung die falschen Signale und könne von unredlichen Verbrauchern als Einladung zum Schuldenmachen aufgefasst werden. Einer in der Herbstumfrage erfolgten Analyse des Bundesverbands Inkasso zufolge wären bei in Kraft treten des Gesetzes schlechtere Realisierungsquoten und eine weitere Gläugigerbenachteiligung die Folge.

Besser als die an starre Mindestquoten geknüpfte Verkürzung der Wohlverhaltensperiode, die wäre laut dem Inkassoverband eine Stärkung der außergerichtlichen Schuldenbereini­gungen und eine bessere Ausarbeitung von Insolvenzplanverfahren bei der Verbraucher­insolvenz damit sich die Schuldner konkret mit ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen müssen. Die Schuldenbereinigungspläne sollten fallabhängig ausgehan­delt werden mit genauen Befriedigungszielen für die jeweiligen Gläubiger und indivi­duellen Quoten für die Schuldner.

Der Vorteil für die Gläubiger wären höhere Realisie­rungschancen und für die Schuldner der Anreiz, durch eigene Anstrengungen zu einer schnelleren Restschuldbefreiung zu kommen um so einen wirtschaftlichen Neustart zu erreichen.

 

 

Weitere Informationen: Gesetzentwurf vom 31.10.2012 (BT-Drs. 17/11268 – PDF, 452 KB)