Hohe Steuerschulden rechtfertigen Entzug der Gewerbeerlaubnis

Bei hohen Steuerschulden kann eine Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem aktuellen Urteil.

Der Urteilsbegründung zufolge erweist sich der Gewerbetreibende in diesem Fall als unzuverlässig und erfüllt damit einen der wesentlichen Untersagungsgründe, die die Gewerbeordnung auflistet.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines ehemaligen Gastwirtes ab. Er hatte erhebliche Steuerschulden angehäuft und musste außerdem Insolvenz anmelden. Gleichwohl wollte er seine Schankerlaubnis behalten. Als ihm diese jedoch entzogen wurde, erhob er Klage: Es treffe nicht zu, dass er unzuverlässig sei, sondern er habe nur wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Das OVG ließ diesen Einwand nicht gelten. Wirtschaftlich ungeordnete Verhältnisse seien jedenfalls dann auch gewerberechtlich relevant, wenn der Betroffene sich nicht rechtstreu verhalte. Das sei bei hohen Steuerschulden stets der Fall.

Quelle: OVG Koblenz, AZ: 6 A 10676/10