Mietnomaden: Kein Geld aus betrügerischer Untermiete

Dem Vermieter stehen die Einnahmen zu, die gekündigte Mieter von einem Untermieter erhalten haben. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin hin.
 
Sie verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 04.09.2009 (Az.: XII ZR 76/08). "Für Betrüger, die selbst eine Wohnung mieten, ohne je Miete zu bezahlen, und die Wohnung dann zum Beispiel als Ferienwohnung untervermieten, ist damit der finanzielle Anreiz genommen", kommentiert Kai Warnecke von der Schutzgemeinschaft.
 
Den Angaben zufolge sind in jüngster Zeit Fälle von "Mietnomaden" bekanntgeworden: Dabei mieten Betrüger Wohnungen mit dem Vorsatz an, keine Miete zu zahlen. Sie versuchen dann aber, die Wohnung zum Beispiel als Ferienwohnung an andere Menschen weiterzuvermieten. "Diesen skrupellosen Betrügern hat der BGH mit diesem Urteil das Leben deutlich erschwert. Die Chancen sind deutlich gestiegen, als geprellter Vermieter doch noch an sein Geld zu kommen", erläutert der Haus & Grund-Rechtsexperte abschließend.
 
Quelle: Haus & Grund