Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich für Verbraucher mit einem negativen SCHUFA-Eintrag einiges zum Guten. Bei nur einem vorliegenden Zahlungsverzug werden Daten bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht.
Voraussetzung für diese Verkürzung ist jedoch unter anderem, dass der Verbraucher die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung begleicht. Auf Basis dieser neuen 100-Tage-Regelung können Verbraucher schneller zeigen, dass sie nicht grundsätzlich zahlungsunfähig sind.
Die neue 100-Tage-Regelung ist Teil des Code of Conduct für die Prüf- und Speicherfristen, den die SCHUFA und weitere deutsche Auskunfteien mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder im Mai 2024 verabschiedet haben. Er regelt die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien.
Die 100-Tage-Regelung tritt ab dem 1. Januar 2025 zusätzlich zu den bestehenden Speicherfristen in Kraft. Wie bisher gilt auch weiterhin, dass personenbezogene Daten über ausgeglichene Zahlungsstörungen für weitere drei Jahre nach Ausgleich als “erledigte Zahlungsstörungen” gespeichert werden. Im Falle einmaliger Zahlungsstörungen regelt der Code of Conduct die Speicherfristen für Verbraucherinnen und Verbraucher neu, wenn diese durch ihr Zahlungsverhalten zeigen, dass sie nicht nachhaltig zahlungsunfähig sind.
Die neue Regelung sieht für einmalige Zahlungsstörungen vor, dass eine Verkürzung der Speicherfrist auf 18 Monate nach Ausgleich unter drei Bedingungen möglich ist, die alle erfüllt sein müssen:
- Wenn der Ausgleich der Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die SCHUFA erfolgt ist.
- Wenn bis zum Ablauf der verkürzten Speicherfrist von 18 Monaten nach Ausgleich keine weiteren Negativdaten zu der Person an die SCHUFA gemeldet worden sind.
- Und wenn keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.
Sind alle drei vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, wird ab dem 1. Januar 2025 die Information über die ausgeglichene Zahlungsstörung nach 18 Monaten im SCHUFA-Datenbestand automatisch gelöscht.
Weitere Informationen zur SCHUFA, zur Schufameldung und zum Löschen von Negativmerkmalen finden Sie unter www.adf-inkasso.de/schufa_information.htm