Haftungsrisiko bei Geräteunfall im Fitnessstudio

Der Betreiber eines Fitnessstudios muss seine Trainingsgeräte regelmäßig warten und überwachen. Ihn treffen wegen des hohen Verletzungsrisikos strenge Kontrollpflichten. Fehlt dem Betreiber die notwendige Sachkompetenz, muss er sich fachkundige Hilfe einholen. Wird er diesen Anforderungen nicht gerecht, haftet er im Falle eines Geräteunfalls.
 
Fitness-Geräte bergen auch bei sachgemäßem Gebrauch ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko! Darum treffen den Betreibern von Fitness-Studios  hohe Sorgfaltsanforderungen. Fitnessstudiobetreiber müssen Ihre Trainingsgeräte regelmäßig warten und überwachen. Der Trainierende darf sich stets darauf verlassen, dass sich die Geräte in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Verletzt der Inhaber des Studios seine Kontrollpflichten, so haftet er dem Besucher auf Schadensersatz.
 
Diese Meinung teilen offenbar auch die Richter des Landgerichts Coburg (AZ.:23 O 249/06). Sie sprachen jetzt einem Mann 4000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sich dieser an einem so genannten Rückenzuggerät verletzt hatte. Während der Mann an dem Gerät trainierte riss plötzlich das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die herab fallende Metallstange traf den Sportler am Kopf. Der Mann trug erhebliche Verletzungen davon, unter anderem eine klaffende Platzwunde und eine Schädelprellung. Zudem leidet der Mann seit dem Unfall an Schwindelanfällen, eingeschränkter Hörfähigkeit und Tinnitus.
 
Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber das Sportgerät unzureichend kontrolliert habe. Vor dem Unfall sei mit bloßem Auge zu erkennen gewesen, dass das Stahlseil stellenweise verrostet und einzelne Drähte des Seils bereits gerissen waren. Darum müsse der Betreiber des Fitness-Studios auch für etwaige Folgeschäden aufkommen.

Anm.: Studiobetreiber sollten diese Wartungs- und Prüfpflichten unbedingt beachten. In Fällen grob fahrlässiger Verstöße, kann es auch zum Verlust von Versicherungsansprüchen kommen.
 
(LG Coburg Urteil vom 03.02.2009, AZ: 23 O 249/06)