Weihnachtsgeld - rechtliche Voraussetzung der Sonderzahlung

Nicht jede Zahlung wird als Weihnachtsgeld anerkannt.

Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum Gehalt gezahlte Gratifikation (Sonderzahlung) aus Anlass des Weihnachtsfestes. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld gibt es nicht. Der Anspruch kann sich aus zum einen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben, zum anderen auch aus betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nur Zahlungen, die der Definition von Weihnachtsgeld entsprechen, sind teilweise pfändungsfrei.

Zunächst ist Voraussetzung, dass die Zahlung in zeitlichem Zusammenhang zu Weihnachten steht. Die Rechtsprechung erkennt dafür grob den Zeitraum vom 15.11. bis 15.01. eines Jahres an. Aber auch eine Zahlung innerhalb dieses Zeitraums kann unter Umständen nicht als Weihnachtsgeld anerkannt werden. Dies ist bei Sonderzahlungen der Fall, die nur zufälligerweise in der Weihnachtszeit ausgezahlt werden, aber ihren Anlass zu einer ganz anderen Zeit haben, beispielsweise ein Bonus für gute Verkaufszahlen im Sommer. Achten Sie also darauf, dass das Weihnachtsgeld nicht zu früh oder zu spät auszahlt wird und es deutlich kenntlich als solches kenntlich ist. Eine reine jährliche Sonderzahlung ist keine Weihnachtsvergütung im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO (vgl. BAG Urteil vom 18.5.2016, 10 AZR 233/15).

Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld darf grundsätzlich auch gepfändet werden, allerdings nicht in voller Höhe. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 850a Nr. 4 ZPO: "Unpfändbar sind Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt". Dieser beträgt derzeit 1.339,99 Euro, aufgerundet also 1.340 Euro. Damit sind bis zu 670 Euro Weihnachtsgeld unpfändbar.

Gemäß der Pfändungstabelle ist jedoch auch ihr Einkommen zu einem gewissen Anteil unpfändbar. Dieser unpfändbare Anteil des Einkommens ist wiederum von Ihrem gesamten monatlichen Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltspflichten abhängig.

Unsere Pfändungsrechner

Mit unserem Weihnachtsgeld-Pfändungsrechner 2022 können Sie einfach und schnell ausrechnen, wie viel von Ihrem Weihnachtsgeld Ihnen verbleibt. Unser Rechner kombiniert dabei die aktuelle Pfändungstabelle mit der Rechtslage zum Weihnachtsgeld. Sie können also ganz genau ermitteln, um wie viel das Weihnachtsgeld Ihr Nettoeinkommen im November, Dezember oder Januar erhöht und wieviel Ihnen nach einer Pfändung verbleibt.

Mit unserem Lohn- und Gehaltspfändungsrechner können Sie dann unter Berücksichtigung bestehender Unterhaltspflichten berechnen, wie viel hiervon gepfändet werden kann.